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Koexistenzphasen-Start am 1. Februar

Fenster und Außentüren
Koexistenzphasen-Start am 1. Februar

Koexistenzphasen-Start am 1. Februar
Offizielle Mitteilung im europäischen Amtsblatt für den Beginn der Koexistenzphase (Auszug)
Mit Ausgabe des Amtsblatts der Kommission C304-1 vom 13.12.2006 sind der Beginn und das Ende der Koexistenzphase nun amtlich. Fenster und Außentüren sowie Dachflächenfenster ohne Anforderungen an Rauch- und Brandschutz dürfen damit ab dem 01.02.2007 mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden. Parallel dazu besteht natürlich die Möglichkeit, die wesentlichen Eigenschaften von Fenstern und Außentüren nach den nationalen Vorschriften nachzuweisen, wie in der Bauregelliste und den Landesbauordnungen festgelegt. Die Produktnorm bietet zum Nachweis der wesentlichen Eigenschaften bekannte und einfache Verfahren. So kann beispielsweise der Wärme- und Schallschutz durch einfache Tabellenwerte oder vereinfachte Rechenverfahren bestimmt werden.

Ab dem 01.02.2009 besteht dann die Verpflichtung, nur noch CE-gekennzeichnete Fenster und Außentüren in den Verkehr zu bringen. Während der Koexistenzphase werden wir in Deutschland die Anwendung dieser Produktnorm im nationalen Baurecht diskutieren. Dies erfolgt dann durch Aufnahme der harmonisierten Produktnorm in der Bauregelliste Teil B, ggf. mit näheren Spezifikationen zur Berücksichtigung des Anforderungsniveaus gemäß deutschem Baurecht. Es bleibt zu hoffen, dass diese Einführung ohne zusätzliche nationale Anforderungen aufgrund der in Deutschland landesüblichen Bauordnungen und ohne zusätzliche Ü-Kennzeichnungspflicht erfolgt.
Wichtig zu wissen ist, dass die im europäischen Amtsblatt mitgeteilten Termine maßgeblich sind und nicht durch nachfolgende Veröffentlichungen in nationalen Mitteilungen verschoben werden können.
Weitere Infos gibt es unter:
www.ift-rosenheim.de/ produktnorm14351.php
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