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Markt im Visier

Der Weg zum CE-Zeichen
Markt im Visier

Eines ist klar: Das CE-Zeichen ist beschlossene Sache. Es kommt und wird das Handeln der Branche ähnlich dem Ü-Zeichen über Jahre begleiten. Dabei bietet es Chancen – und natürlich auch Risiken.

Handelsbeschränkungen durch Zulassungen, Normen und Mehrfachprüfungen gehören demnächst der Vergangenheit an. Nie waren die Voraussetzungen besser, das eigene Produkt auf anderen europäischen Märkten anbieten zu können. Natürlich stellt sich die Frage, ob die klein- und mittelständisch strukturierte Fenster- und Fassadenbranche dies zu nutzen weiß, oder ob Importe aus Billiglohnländern die Märkte in Europa demnächst beherrschen. Der kleine Handwerker wird sicher die unterschiedlichen Anforderungen nicht aufarbeiten können. Er braucht dazu Hilfe.

Deutsche Fensterbauer fragen allzu oft nur nach der anzunehmenden Mindestqualität, um ihre Produkte qualitativ noch etwas billiger anbieten zu können. Eine gefährliche Überlegung – aufgrund des Lohnniveaus können sie nie die Billigsten werden. Vergleicht man die Mitgliedsstaaten der EG mit den Mitbewerbern in Asien, trifft diese Überlegung für ganz Europa zu. Es ist wichtig, das beste Image zu halten – mit der höchsten Qualität in Europa.
Die für Fenster und Fassaden demnächst gültigen Normen machen die Anforderungen und Leistungen der Produkte transparenter. Qualitativ minderwertige Produkte können sich somit weniger hinter verklausulierten Ausschreibungstexten verstecken. Leistungsstarke Produkte, die dies durch objektive Nachweise dokumentiert haben, können sich dagegen positiv platzieren.
Bürokratie-Abbau
So manche zum Teil auch bewusst genutzte länderspezifische Vorschrift wird fallen. Sollen doch viele geregelte Produkte künftig durch eine Erst-Typprüfung und eine vom Hersteller verantwortete werkseigene Produktionskontrolle ohne Fremdüberwachung verwendet werden können.
Auch haben Produktnormen wie die deutsche DIN 68121 in dem europäischen Konzept keinen Platz mehr. So erhalten Holzfensterhersteller die dringend benötigten Handlungsfreiheiten zurück. Natürlich muss auch hier demnächst durch eine Erst-Typprüfung nachgewiesen werden, dass das Produkt den neuen Regeln entspricht.
Interessant wäre ein Netz von Systemgebern, z. B. auch Handwerksverbände oder Maschinenhersteller, welche ihre Kunden mit den erforderlichen Nachweisen versorgen und deren Einhaltung sicherstellen. Eingedenk der Tatsache, dass solch eine Typprüfung je nach Umfang bis zu zwei Monate dauert, wird die verbleibende Zeit knapp.
Vielfalt
Der offene Markt wird eine Fülle neuer Produkte mit sich bringen. Andere Öffnungsarten, andere Materialien und einfachere Bau-weisen sind nur einige Beispiele. Weniger Zulassungen und einheitliche Normen werden den Handel erleichtern. Der Kunde wird sich schneller als heute die Frage stellen, ob er mit den traditionellen Bauweisen richtig bedient ist. Die innovativeren, am Markt orientierten Hersteller werden die Nase vorne haben.
Die häufigsten Fragen zum CE-Zeichen
„Was sind die wesentlichen Anforderungen, die vom Hersteller zu deklarieren sind?“
Man unterscheidet in mandatierte Eigenschaften zur Sicherstellung von Leben und Gesundheit und in zusätzliche Eigenschaften zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit. Folgende deklarierte Eigenschaften dokumentiert der Hersteller mit dem CE-Kennzeichen: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz.
„Wo ist festgelegt, welche Nachweise zu erbringen sind?“
In den harmonisierten Produktnormen finden sich die Festlegungen der Nachweise zur Sicherstellung der wesentlichen Anforderungen: Für Fenster und Außentüren ohne Anforderungen an den Brandschutz in prEN 14351-1, mit Anforderungen an den Brandschutz in prEN 14351-3.
„Welche Voraussetzungen muss der Fensterhersteller nach prEN 14351-1 Fenster und Außentüren erfüllen, um das CE-Kennzeichen verwenden zu können?“
Der Hersteller benötigt für die von ihm in Verkehr gebrachten Produkte eine Erst-Typprüfung durch eine notifizierte Stelle. Zusätzlich bedarf es einer dokumentierten werkseigenen Produktionskontrolle und einer Konformitätserklärung des Herstellers.
„Was unterscheidet die Erst-Typprüfung von einer Systemprüfung?“
Im Rahmen der Systemprüfung dokumentiert der Systemgeber sein Fenstersystem. Die Prüfstelle wählt hieraus die Varianten aus, welche unabhängig von der Produktion im Labor auf ihre Eignung geprüft werden. Die laufende Eigen- und Fremdüberwachung der Fertigung im Rahmen der Gütesicherung stellt sicher, dass die Fenster in Übereinstimmung mit der Systembeschreibung gefertigt werden.
Die Erst-Typprüfung ist Bestandteil der werkseigenen Produktionskontrolle. Das bedeutet, dass Proben aus der laufenden Fertigung zu entnehmen sind. Der Hersteller legt fest, welches Produkt einer Produktfamilie repräsentativ ist und steht im Rahmen seiner Produkthaftung für die zugesicherten Eigenschaften ein.
Abschnitt 7.3.2 der Produktnorm prEN 143511 : 200308 regelt, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer Erst-Typprüfung Ergebnisse von Systemprüfungen verwendet werden können.
„Wie findet man die notifizierten Stellen?“
Die EU führt zur Information ein Internetportal. Unter der Adresse: http://europa.eu.int/comm/enterprise/nando-is/cpd/. ist ein Verzeichnis der notifizierten Stellen zu finden.
Weitreichende Unterstützung bietet das ift: Noch in diesem Herbst findet eine Fachtagung zum Thema CE-Kennzeichen statt. Im Rahmen dieser Tagung sollen offene Fragen anhand begleitender Vorträge mit der Branche diskutiert werden. Ausrichter ist die EuroWindoor Akademie (ewa@ift-rosenheim.de). Eine Seminarreihe beim ift wird die Themen Erst-Typprüfung, WEK, CE-Kennzeichen vertiefen.
Tel 08031 261-0

Fahrplan zum eigenen CE-Zeichen
  • 1. Einführung einer werkseigenen Produktionskontrolle.
  • 2. Zusammentragen aller Nachweise zu den „wesentlichen Eigenschaften”.
  • 3. Prüfen, ob diese im Sinne der Produktnorm verwendbar sind. Das heißt, die Prüfnachweise müssen nach dem in der Produktnorm aufgeführten Prüf- oder Rechenverfahren unter Berücksichtigung des Ausgabedatums der zitierten Normen von einer notifizierten Stelle ausgestellt worden sein. Besonders ist zu prüfen, ob die nach den verschiedenen Prüfnormen geprüften Produkte identisch sind.
  • 4. Festlegen von Produktfamilien und der ungünstigsten Variante einer Produktfamilie, an der repräsentativ für die gesamte Produktfamilie die Nachweise zu erbringen sind. Eine Produktfamilie sind beispielsweise alle Drehflügelfenster einer Profilserie. Änderungen der Zubehörteile, beispielsweise des Glases, welche die Gesamteigenschaften des Produkts verändern, können in einer Typenliste erfasst werden.
  • 5. Festlegen eines Prüfplanes zum Nachweis der gegebenenfalls noch fehlenden Prüfungen, Berechnungen oder Gutachten.
  • 6. Auswahl einer notifizierten Stelle. Vorlage der Nachweise, des Prüfplanes zur Durchführung der noch ausstehenden Prüfungen und Erstellung des Erst-Typprüfung-Prüfberichts.
  • 7. Nach erfolgreich eingeführter werkseigener Produktionskontrolle und Vorliegen der erforderlichen Erst-Typprüfung-Prüfberichte, Kennzeichnung der Produkte gemäß der Produktnorm, beispielsweise Fenster und Außentüren Anhang ZA. 3 der prEN 143511 : 200308, mit dem CE-Zeichen. Bei Produkten, an die keine Anforderungen bezüglich des Brandschutzes gestellt werden, reicht eine Kennzeichnung auf den Begleitpapieren ähnlich des Ü-Zeichens in Deutschland.
Das ift Rosenheim bietet Hilfestellung bei der Beurteilung der vom Hersteller eingeführten werkseigenen Produktionskontrolle sowie bei konkreten Fragestellungen an. Diese Unterstützung kann zum Beispiel im Rahmen einer Ist-Aufnahme eines erweiterten Fremdüberwachungsbesuches erfolgen.
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