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„Meister muss mehr sein als Facharbeiter“

Berufsqualifikationen in der EU
„Meister muss mehr sein als Facharbeiter“

Die Eingruppierung der Meisterausbildung im Zusammenhang mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen innerhalb der EU wurde vor einigen Jahren hart diskutiert. Innerhalb des fünfstufigen Systems war in der Erstfassung die Meisterqualifikation mit der Facharbeiterqualifikation in Gruppe 2 gleich eingruppiert. Daraus hätte sich in der Konsequenz ergeben, dass Facharbeiter/innen aus anderen EU-Ländern die gleichen Rechte der Berufsausübung haben müssten wie inländische Meister/innen – und damit also auch in letzter Konsequenz das Recht zur Betriebsführung in Deutschland.

Insbesondere aus diesem Grunde wurde von deutscher Seite politisch und über die Fachverbände massiv gegen diese Version interveniert (es wurden aber auch weitere Argumente angeführt: „Meister muss mehr sein als Facharbeiter“). Hierauf wurde die Meisterausbildung in Stufe 3 eingruppiert und damit deutlich von der reinen (dualen) Berufsausbildung abgesetzt. Der EU-weit gültige Rahmen für die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen wurde im Jahr 2005 durch die Verabschiedung der EU-Richtlinie 2005/36/EG geschaffen.
Die Einteilung in primäre, sekundäre und tertiäre Bildungsniveaus stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum und ist damit nicht ganz eins zu eins mit dem deutschen Bildungssystem kompatibel. Das primäre Bildungsniveau wird in vielen Länder außerhalb Deutschlands nach 7-8 Jahren erreicht, das sekundäre Bildungsniveau nach erfolgreichem Schulabschluss nach 10-13 Schuljahren/incl. Berufsausbildung (die häufig schulisch erfolgt). Das tertiäre Bildungsniveau wird über ein Hochschulstudium (Bachelor, Master) erreicht. Übertragen auf Deutschland würde das primäre Niveau einer nicht abgeschlossenen Schulausbildung entsprechen. Sekundäres und tertiäres Bildungsniveau sind dann wieder relativ gut vergleichbar (wenn man unterstellt, dass das sekundäre Bildungsniveau/Berufsausbildung über einen Haupt- bzw. Realschulabschluss erreicht wird). Irreführend sind in diesem Zusammenhang, die im deutschsprachigen Raum verwendeten Begriffe Sekundarstufe I (mittlerer Schulabschluss) und Sekundarstufe II (Abitur).
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