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Mobil und rauchdicht

Nüsing
Mobil und rauchdicht

Mobil und rauchdicht
Ein Novum: Rauchschutz bei mobilen Trennwänden. Die Firma Nüsing bietet jetzt eine geprüfte und gebrauchs-muster-geschützte Wand
Eine neue mobile Trennwand, die auf Rauchschutz geprüft ist, hat die Firma Nüsing jetzt auf den Markt gebracht. Sie eignet sich damit ideal als Flurabschluss bei Rettungs- und Fluchtwegen.

Im April 1996 brach am Rhein-Ruhr-Flughafen in Düsseldorf ein Großbrand aus, in dessen schrecklichen Verlauf 17 Menschen ums Leben kamen. 87 Personen wurden verletzt. Als besonderes Problem stellte sich damals die schnelle und intensive Verrauchung großer Gebäudeteile dar. Insbesondere das am Brand beteiligte Polystyrol erzeugte extrem dichten Rauch, aber auch die PVC-Kabel leisteten einen hohen Beitrag zur Verrauchung des Abfertigungsgebäudes. Der Rauch schloss die Opfer ein, so ermittelte eine Expertenkommission. Bei besserer Sicht und geringerer Menge toxischer Bestandteile hätten diese noch entkommen können. Wegen fahrlässiger Brandstiftung mit Todesfolge müssen sich deshalb die Verantwortlichen vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Die aus dem Unglück resultierenden immer schärferen Bestimmungen und Auflagen beim Bau und die damit verbundenen Kundenwünsche veranlassten das Unternehmen Franz Nüsing GmbH, Münster, eine mobile Trennwand mit Rauchschutz zu entwickeln – ein Novum auf diesem Gebiet.
Tradition und modernste Technologie machten das Familienunternehmen Nüsing zum Spezialisten für mobile Trennwandtechnik und durchdachte Raumteilung. Gegründet 1878, entwickelt und produziert es mit einzigartigem Know-how über die Grenzen Europas hinaus maßgefertigte Problemlösungen.
Nüsing-Geschäftsführer Günter Fels: „Eine mobile Trennwand mit Rauchschutz gab es bislang noch gar nicht. Unsere üblichen mobilen Trennwände werden sehr oft als Flurabschluss eingebaut, wobei der Flur dann gleichzeitig Flucht- und Rettungsweg darstellt. Speziell in solchen Fällen erweist sich eine mobile Trennwand mit Rauchschutz als ideal. Wir sind der einzige Hersteller der sie anbietet.“
Rauchschutztüren haben sicherzustellen, dass Flucht- und Rettungswege im Brandfalle benutzt werden können. Dabei geht der Gesetzgeber in seiner Forderung in der Bauordnung von der Konzeption aus, dass am Zugang zu einem Rettungsweg T30-Türen genügen, während aber im weiteren Verlauf des Rettungsweges, z. B. auf längeren Fluren, „rauchdichte“ Türen erforderlich sind.
Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Westhoff kam in seiner Studie über die „Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse und Rauchschutztüren“ zu folgendem Schluss: Es habe sich bei Schadensfeuern immer wieder gezeigt, dass Leben und Gesundheit der Menschen in erster Linie durch Rauch gefährdet seien. Wenn Menschen einer direkten Feuereinwirkung zum Opfer fielen, so sei es auch in diesen Fällen zunächst der Rauch in Aufenthaltsräumen und Rettungswegen, der die Orientierung –sowohl der Opfer als auch der Rettungsmannschaften – verhindere und Fluchtwege unpassierbar mache. In diesem Zusammenhang erscheine es nicht sinnvoll, vom derzeitigen Stand der Technik keinen Gebrauch zu machen, der es erlaubt, mit verhältnismäßig geringem Aufwand die Rettungs- und Fluchtwege durch Rauchschutztüren mit definierter Schutzwirkung zu sichern.
Zu einer alarmierenden Feststellung kam eine Studie der Fachhochschule Gießen zum Thema „Rauchausbreitung in Gebäuden“: Fluchtwege sind im Brandfall nur drei Minuten passierbar. Selbst bei 20 m hohen Hallen sind die Rauchgase – wenn keine Rauchableitung vorhanden ist – nach dieser Zeitspanne in den Aufenthaltsbereich zurückgeströmt und wird dann den darin befindlichen Personen zum Verhängnis.
Die Materialprüfanstalt für das Bauwesen an der Technischen Universität Braunschweig prüfte die mobile Nüsing-Trennwand aus Einzelelementen vom Typ NW 100 RS, die in geschlossenem Zustand die Forderung nach DIN 18 095, Teil 2, erfüllt. Im Test wurde die mobile Trennwand mit den äußeren Abmessungen von 3210 x 3210 mm senkrecht in den Prüfrahmen eingebaut und der Prüfrahmen dicht an die Prüfkammer für die Dichtheitsprüfung von Türen angeflanscht. Die Ermittlung der Leckraten erfolgte in Anlehnung an Abschnitt 4 von DIN 18 095, Teil 2.
Aufgrund des Abdichtungsprinzips der mobilen Trennwand in Holztafelbauart an den Stirn- und an den Längsseiten sowie des Verformungsverhaltens während der durchgeführten Prüfung ist die Schlussfolgerung zulässig, dass bis zu einer Trennwandelement-Abmessung von B x H 1300 mm x 3104 mm eine Leckrate von 1,2 m³/h pro laufenden Meter Dichtungslänge zu erwarten ist. Kleinere Trennwandelement-Abmessungen in der Höhe haben pro laufenden Meter Dichtungslänge einen positiven Einfluss auf die Leckrate der mobilen Trennwand. In geschlossenem Zustand erreicht die Trennwand eine Leckrate wie eine zweiflügelige Tür. Das deutsche Patentamt in München erteilte der rauchhemmenden, mobilen Nüsing-Trennwand einen Gebrauchsmusterschutz. o
Nüsing GmbH + Co. KG
48031 Münster
Tel 02 51/78 00 10, Fax ~/7 80 01 27
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