Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) neu gefasst, die er Tischlern und Schreinern zur Verwendung für ihre Betriebe empfiehlt. Hintergrund ist das Forderungssicherungsgesetz, das zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt.
Ziel des Gesetzes ist es, Betriebe besser als bisher gegen Forderungsausfälle zu schützen. Dazu führt es eine Reihe von Neuregelungen ein: So wurde unter anderem die rechtliche Stellung des Nachunternehmers in punkto Vergütung gegenüber dem Generalunternehmer gestärkt. Außerdem hat sich der Anspruch des ausführenden Betriebs auf Abschlagszahlungen verbessert. Die Höhe des so genannten Druckzuschlags, also des Rechnungsbetrags, den ein Kunde bei Mängeln zurückhalten darf, wurde gegenüber altem Recht gesenkt (siehe auch unseren Beitrag auf Seite 106).
Der BHKH hat seine Muster-AGB entsprechend überarbeitet. „Sie tragen allen Änderungen durch das Forderungssicherungsgesetz Rechnung und sind damit auf dem neuesten Stand“, so Schwegmann.
Betriebe können die vom BHKH empfohlenen AGB in Liefereinheiten à 100 Stück zum Preis von je 15 Euro bestellen (zzgl. MwSt. und Versand).
HKH Service + Produkt GmbH
10179 Berlin
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