Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat am 5. Oktober 2010 die Entscheidung der Vorinstanz zur Tariffähigkeit der Gewerkschaft GKH, vom 13.03.2009, aufgehoben. Sie wurde nun erneut an das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) zurückverwiesen.
Wann ist eine Arbeitnehmervereinigung tariffähig? Welche organisatorischen Strukturen müssen vorliegen und wie viele Mitglieder muss eine Gewerkschaft haben, um über die nötige Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den Sozialpartnern zu verfügen? Das muss nun erneut bei der 2003 gegründeten Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe- und Holzverarbeitung im Christlichen Gewerkschaftsbund (GKH) geprüft werden. Aus Sicht der IG Metall erfüllt die GKH nicht die Voraussetzungen, um den Status einer tariffähigen Arbeitnehmervereinigung zu erfüllen. Sie leitete daraufhin eine Rechtsbeschwerde zum BAG ein. Eine nennenswerte Zahl abgeschlossener Tarifverträge belege noch nicht die erforderliche Durchsetzungsfähigkeit und organisatorische Leistung.
Der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland wird in den nächsten Wochen gemeinsam mit seinen Landesfachverbänden beraten, welche Schlussfolgerungen aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu ziehen sind. Die schriftlichen Entscheidungsgründe des BAG liegen noch nicht vor.
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