Nach fast fünfstündiger, konstruktiver Diskussion konnte Landesinnungsmeister Günter Füllgraf das Ergebnis bekannt geben: Mit 32 JA-Stimmen bei drei Gegenstimmen und neun Enthaltungen hatte sich der Landesfachverband holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk Hessen eine neue Satzung gegeben. Hinter diesem nüchtern vorgetragenen Resultat verbarg sich ein tiefer Einschnitt. So hatte sich der Verband nicht nur einen neuen Namen (“Fachverband Holz und Kunststoff Hessen”) und einen neuen Sitz (Sandusweg 3, 35435 Wettenberg) “verpasst”, sondern gleichzeitig auch eine neue Beitragsstruktur und eine Alterbegrenzung für Ehrenamtsträger beschlossen. Eine Reihe von kleineren Änderungen, die einer größeren Flexibilität bei der tagtäglichen Verbandsarbeit dienen sollen, komplettierten die Beschlussvorlage, die zuvor bereits mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht abgestimmt worden war.
Bereits in seiner Begrüßungsrede hatte Füllgraf auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Verbandssatzung den Erfordernissen eines modernen Verbandsmanagements anzupassen. Außerdem ging er kurz auf den erfolgten Ankauf des Anwesens Sandusweg 3 in Wettenberg sowie auf die beantragte Änderung bei der Beitragsveranlagung ein. Hiermit sollten bestehende Ungereimtheiten beseitigt werden, ohne die Gestaltungsfreiheit der einzelnen Innungen anzutasten. Zum Abschluss seiner kurzen Ausführungen wünschte sich Füllgraf eine Diskussion, nach deren Ende kein Groll und keine Missstimmung vorherrsche und in der konstruktiv um die bestmöglichen Lösungen gerungen werde. Es dürfe kein Gegeneinander zwischen Innung und Verband, zwischen Haupt- und Ehrenamt geben. Alle müssten gemeinsam an einem Strick ziehen, um die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich zu meistern.
Es entspann sich eine lebhafte Diskussion, in deren Verlauf von beiden Seiten gute und ernsthafte Argumente Pro und Contra eingebracht wurden. Letztendlich wurde jedoch den Vorschlägen des Vorstandes mit breiter Mehrheit zugestimmt. So sind z.B. in Zukunft nur noch Personen für die Organe des Fachverbandes wählbar, die zum Zeitpunkt das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die an den Fachverband abzuführenden Mitgliedsbeiträge werden in Zukunft ecklohnbezogen veranlagt. o
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