Die Bemessungs- und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung für das Jahr 2000 sind in den neuen Bundesländern gesenkt, im gleichen Zug jedoch in den alten Ländern angehoben worden. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung beispielsweise liegt die Grenze im Osten bei monatlich 7100, im Westen bei 8600 Mark.
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