Nachdem der Bundesrat in seiner Sitzung vom 6. März der Novellierung der Handwerksordnung ohne Änderung zugestimmt hat, kann das Gesetz am 1. April 1998 in Kraft treten. Die Novelle konzentriert die bisher 127 Vollhandwerke der Anlage A auf 94.
Der Präsident des Bundesverbandes HKH, Kurt Henche, hat den Erfolg der Verbandsarbeit gewürdigt. „In der Novelle konnte für uns Tischler ein Problem, das aus der Ausgliederung des Parkettlegens in das gleichnamige Handwerk im Jahr 1974 entstanden war, mit einer einseitigen Verwandtschaftserklärung gelöst werden. Tischler und Schreiner dürfen nun alle Tätigkeiten des Parkettlegerhandwerks ausüben.“
Aus Sicht des Tischler- und Schreinerhandwerks sind folgende Ergebnisse festzuhalten: Einen Beruf des Stuhlbauers wird es nicht geben. Ebensowenig werden Trockenbauer und Messebauer Vollhandwerke und Parkett- und Bodenleger zusammengelegt. Zum Gewerk der Parkettleger ist in der Novelle eine einseitige Verwandtschaft vorgesehen. Zu den Drechslern – im Teilbereich Holzspielzeugmacher – wird ebenfalls eine Verwandtschaft normiert.
Zwei Zielrichtungen wurden im Verfahren vom Bundesverband HKH verfolgt: Sicherung des Bestandes des Tischler- und Schreinerhandwerks gegen Abspaltung von Teilen zu eigenen Berufen sowie die Ergänzung des Tätigkeitsfeldes mit bisher ausgegrenzten Bereichen. In der zweiten und dritten Lesung der Novelle im Deutschen Bundestag sind ebenso wie jetzt im Bundesrat alle Vorschläge des Bundesverbandes HKH realisiert worden. n
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