Geriet in den letzten Jahren der Meisterbrief nicht nur auf politischer Ebene immer wieder unter Beschuss, so verstärkten sich seitens des Handwerks, insbesondere auch des Tischlerhandwerks, die Forderungen, dem großen Befähigungsnachweis als Bestätigung beruf-licher Qualifikation einen höheren Stellenwert zu geben. Dies mit der Konsequenz, die Qualifizierung-sanforderungen an die Meisterprüfung den Markt-gegebenheiten des 21. Jahrhunderts anzupassen. Ob überhaupt eine Novellierung der Meisterprüfungsordnung erforderlich ist und wenn ja, welche Möglichkeiten dafür gegeben sind, wollten wir in einer kleinen Umfrage herauskristallisieren.
Welche Bedeutung messen Sie dem Meisterbrief heutigen Standards bei?
Halten Sie es für erforderlich, die Meisterprüfungsordnung zu novellieren und wenn ja, welche Schwerpunkte würden Sie in einer Neuordnung des Prüfungsverfahrens setzen?
Im Entwurf über die zukünftige Struktur der Meisterprüfungsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie heißt es unter § 3 und 4, dass der Prüfling für den Teil I der Meisterprüfung eine Projektarbeit (Meisterprüfungsarbeit) durchzuführen hat, die einem Kundenauftrag entspricht. Von der Herstellung eines „Meisterstückes“ jetziger Prägung ist also keine Rede mehr. Wie ist Ihre Meinung dazu? Sollte weiterhin die Anfertigung eines „Meisterstückes“ oder künftig eine im Kundenauftrag durchgeführte „Projektarbeit“ Nachweis zur Erlangung der Meisterschaft sein?
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