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Pflicht oder Kür, Sinn oder Unsinn

Schlösser und Verschlüsse am Gesellenstück
Pflicht oder Kür, Sinn oder Unsinn

Verschlüsse können eine Alternative zu einem Schloss sein, gehören jedoch bei Gesellenstücken eher zur Kür. Dabei gibt es so viele bewährte, aber auch einfache und alltägliche Möglichkeiten, Behältnisse verschlossen zu halten. Mit der neuen Prüfungsordnung für Gesellenstücke und der darin enthaltenen Forderung nach dem Kundenbezug, eröffnen sich neue Impulse.

In einem so vertrauten Gegenstand wie dem Türschloss steckt mehr als ein schiebbarer Riegel. Ein Schloss sichert eine Tür. Jedoch wird das Schloss zumeist nicht als Verschluss, sondern nur als Zuhaltung gebraucht. Eigentlich ist es damit unterfordert und diese Aufgabe lässt sich auch anders lösen. Die Recherche über Schließen und Öffnen von Alltagsdingen zeigt vielfältige Möglichkeiten. So beispielsweise: Der Laptop hat ein kleines Schieberchen, das durch Federdruck einrastet. Bei der CD-Hülle schnappen zwei kleine Noppen in Vertiefungen – Bedienung durch Materialelastizität. Das Gartentürchen fällt durch die Schwerkraft zu, nachdem es absichtlich leicht schräg montiert wurde. Und was wir noch alles finden: Klettverschlüsse und Schlaufenverschlüsse bei Taschen, Reißverschluss an der Kleidung, Feder- und Drehriegel im Maschinenbereich … der Saugnapf hält durch Vakuum.

Das Schloss einfach durch einen anderen Beschlag zu ersetzen wäre zumeist zu simpel. Statt Schloss einen Kugelschnäpper wäre schon fertigungstechnisch zu einfach. Die Aufgabenstellungen „Zuhalten“, „Festhalten“ und „Sichern“ muss sich auch nicht auf Türen beschränken. Fassen wir die Frage weiter.
  • Wie können Möbel-Elemente durch z. B. oben benannte Federkraft, Materialelastizität oder Eigengewicht geschlossen oder festgehalten werden? Mit solchen Grundkonstruktionen lassen sich in unserer alltäglichen Umwelt lösen:
  • Ein Gegenstand soll für den Transport sicher befestigt werden.
  • Auszugsstopp bei Schubladen, damit sie nicht unbeabsichtigt herunterfallen.
  • Einschubstopp bei Schüben und Auszügen, wenn nicht durch Doppel abgestoppt.
  • Türchen und kleine Schübe bei transportablen Behältnissen wie Picknickkorb und Schmuckschatullen, bei Wohnmobil- und Schiffsinnenausbau, damit nichts verloren geht.
  • Ausrichten und Fixieren von Stapelkorpussen.
  • Halten geöffneter Klappe durch Magnet.
Der Kundenbezug eröffnet noch weitere Dimensionen für die Möbelgestaltung. „Da wollen wir einmal einen Riegel vorschieben.“ Diese Redewendung lässt Bilder wach werden an Türen, die in Filmen auch uns als Zuschauer im heimatlichen Sessel unmissverständlich klar legen: Türen geschlossen – Einbruchversuch erschwert. Solche optischen Signale sind uns im Alltag geläufig und gewichtig. All die grünen und roten Leuchtdioden an Geräten belegen dies, auch Verkehrsampeln oder die Schranken am Bahnübergang. Sie geben Sicherheit und Verlässlichkeit. Ähnlich verhält es sich mit akustischen Signalen. Fällt der Riegel in die Falle, so hören wir dem Türschloss an, dass es jetzt geschlossen ist. So ist der Verschluss – auch eines Möbels – zum einen ein technisches Problem, zum anderen aber auch Träger eines Signals oder Zeichens. So ist es keineswegs wichtig und richtig, immer alles zu verstecken. Die Möbelteile haben vielfältige Bezüge zu den Menschen, die diese Dinge benutzen.
Wir reagieren alle auf solche Zeichen. Markenzeichen besonders edler Türen ist, dass sie nur mit dumpfem Blubb schließen – helles Plattengeklapper würde eher auf Billigmöbel schließen lassen. Manch ein Schreiner setzt dafür Leder, Gummi oder dergleichen ein. Argumentiert wird mit der Dichtung am Türstoß, geliebt wird der edle Sound. So bringt das Zeichen sogar Mehrwert. Umso spannender, sich mit den Schreinererzeugnissen unter dem Aspekt der Zeichenhaftigkeit zu beschäftigen. Manch ein Kunde kauft Produkte nur, weil er nach außen ein Zeichen für seine Mitmenschen setzen will und vermeintlich braucht: bin auch dabei.
Die neue Ausbildungsordnung hebt genau auf die Wünsche dieser Personen ab und beschreibt ausdrücklich, auf was sich die praktische Prüfung beziehen soll: auf eine Aufgabenstellung, „die einem Kundenauftrag entspricht“. Nun arbeitet die neue Verordnung mit noch ungewohnten Begriffen. Die Arbeitsaufgabe I ist Nachfolgerin der früheren Arbeitsprobe, die Arbeitsaufgabe II die Nachfolgerin des Gesellenstücks. Die Gewichtung verbindet die beiden Prüfungsteile schon heute eng, stehen sie doch 50:50 zueinander, doch nun sind sie auch sprachlich verbunden.
Weiter stellt die Verordnung diejenigen Bereiche in den Mittelpunkt, in denen die Auszubildenden überwiegend ausgebildet wurden. Das „Überwiegend“ in § 9 Absatz 2 lässt das Einmalig-Exotische in den Hintergrund treten. Nicht die Sonderkonstruktion ist Gegenstand der Arbeitsaufgabe als Prüfungsarbeit, sondern das, was überwiegend praktisch umgesetzt wurde während der gesamten Ausbildungszeit. Mit der Kundenorientierung wird der Entwurf – die Gestaltung als Produktentwicklung – für Dritte eingefordert und lenkt damit vom Entwurf für sich selber fort.
Für die Arbeitsaufgabe II kommt insbesondere in Betracht: „Gestalten und Herstellen eines Erzeugnisses einschließlich Einrichtens und Bedienens von Maschinen und Vorrichtungen, Nutzung von Anwenderprogrammen, Herstellen und Zusammenbau von Teilen, Montieren von Beschlägen sowie Oberflächenbehandlung.“ (Aus § 8 der neuen Verordnung.) Nicht mehr und nicht weniger ist zu der Arbeitsaufgabe II definiert.
Auf den Verordnungstext kann sich jeder berufen, dieser ist die im Zweifelsfall entscheidende Basis. In dem Bezug zum Kundenauftrag liegt die Würze und Chance. Die Orientierung auf den anderen Menschen könnte die Vielfältigkeit des Schreinerhandwerks noch stärker zum Ausdruck bringen.
Wo wir dies dann auch sehen werden? In den Gesellenstück-Ausstellungen. Dort ist für viele Innungen die einmalige Gelegenheit, auf die vielfältige Leistungsfähigkeit des Schreiner-/Tischlerhandwerks hinzuweisen. ■
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