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Produktnorm für Fenster und Türen

Verbände wollen Systemprüfungen anbieten
Produktnorm für Fenster und Türen

Die europäische Produktnorm Fenster und Außentüren steht seit längerer Zeit vor der Tür. Der fachliche Inhalt der Norm ist weitgehend klar und unumstritten, wenn auch nicht ohne Risiko für die Verarbeiter. Nun geht es um die Formulierungen und Ausgestaltungen der Nachweise. Reiner Oberacker, von der technischen Beratungsstelle des Fachverband Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg, und Ralf Spiekers, Betriebstechnischer Berater beim BHKH, erläutern, mit was der Fensterbauer rechnen muss und kann.

Diese Grundlagen-Norm, an der diverse Gremien seit nunmehr 15 Jahren arbeiten, ist die Basis für die CE-Kennzeichnung, die von Politikern vor vielen Jahren als „Reisepass“ für zahlreiche Güter in einem freien Warenverkehr in Europa beschlossen wurde. Große Diskussionen und Unstimmigkeiten gibt es immer noch darüber, wie die in Rahmen des Konformitäts-, d. h. Übereinstimmungsnachweises geforderten Punkte formuliert und ausgestaltet werden. Auf diese Nachweise soll im Folgenden schwerpunktmäßig mit dem Blickwinkel der handwerklichen Fensterbauer eingegangen werden.

Definition „Produktnorm“
Produktnormen im europäischen Sinn sind Grundlagen-Normen, die materialunabhängig die Leistungseigenschaften für die in ihrem Geltungsbereich genannten Bauprodukte beschreiben. Produktnormen im Bereich der Fassade und des Fensters gibt es bereits bzw. sind in einem sehr fortgeschrittenen Bearbeitungsstadium für:
  • Fenster und Außentüren
  • Vorhangfassaden
  • Tore
  • Abschlüsse
  • Isolierglas.
Eine Besonderheit stellt in dieser Reihe die Produktnorm Fenster und Außentüren dar. Hier verlässt die EU-Bauproduktenrichtinie, die die freie Handelbarkeit der Bauprodukte anstrebt, erstmals das klassische Industrieprodukt, für die sie ursprünglich konzipiert war. Zum Einen, weil sie Produkte mit einer ganzen Reihe von „wesentlichen Eigenschaften“ beschreibt, zum Anderen, weil ihre Herstellung in bedeutendem Umfang in kleineren und mittleren Handwerksbetrieben als „Individual- oder auch Einzelanfertigung“ maßgenau erfolgt. Produktnormen setzen die Leistungsmerkmale um, die entweder „mandatierten“ oder „freiwilligen“ Produkteigenschaften entsprechen. Für Fenster, Außentüren und auch Dachflächenfenster ist dies in der abgebildeten Tabelle dargestellt.
Serienfertigung und Nicht-Serienfertigung
Es war den Normern wichtig, den Serien- und Nichtserienbegriff voneinander abzugrenzen. Der Entwurf 2002-02 unterschied nach diesen Kriterien:
  • Serienproduktion ist die Herstellung einer standardisierten Produktpalette. Diese Produkte sowie ihr Anwendungsbereich (z. B. Abmessungen) werden mit Hilfe von veröffentlichten Katalogen angeboten oder auf andere Weise beworben.
  • Einzelgefertigte und nicht-seriengefertigte Produktion ist die Herstellung von Produkten, die für einen besonderen Einsatzzweck ausgelegt sind; sie erfüllt nicht die Definition der Serienfertigung. Alle Produkte müssen für das gleiche bekannte Bauwerk bestellt und eingebaut werden.
Glaserhandwerk, Metaller und Tischler plädierten gemeinsam dafür, den fehlenden Proporz zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung auszugleichen, was durchaus auch auf das Verständnis von Wirtschafts- und Bauministerium traf. Grundlage für die getrennte Betrachtung von Einzelfertigung und Serienfertigung sind die europäische Bauproduktenrichtlinie aus 1988 und deren nationale Umsetzung in Deutschland, das Bauproduktengesetz.
Je nach der Art der Fertigung sind nämlich in diesem rechtlichen Regelwerk Vorgaben dafür enthalten, auf welchem Level ein Hersteller die geforderte Erstprüfung seiner Produkte zu organisieren hat. Bei Serienfertigung ist dies in dem so genannten Konformitätslevel 3 beschrieben, welches durch die Einschaltung einer anerkannten Prüfstelle (englisch = Notified Body) zur Ermittlung der Produktmerkmale bzw. deren Ausprägung gekennzeichnet ist.
Das Konformitätslevel 3 ist in dem Mandat zur Normung für Fenster und Außentüren von der Europäischen Kommission für diese Produkte vorgegeben. Bauproduktenrichtlinie und Bauproduktengesetz sehen dagegen darüber hinaus ein Konformitätslevel 4 vor, das bei Nicht-Serienfertigung angewendet werden kann. Bei diesem kann der Hersteller selbst die Erstprüfung durchführen bzw. er kann eine freie Prüfstelle oder seine Vorlieferanten dazu einschalten. Dies stellt eine wesentliche Erleichterung im Hinblick auf Zeitaufwand und Kosten dar und ist deshalb eine Möglichkeit, die von vielen handwerklichen Herstellern favorisiert wird. Dabei muss man sich allerdings auch im Klaren darüber sein, dass alle Hersteller, also auch solche aus dem Ausland, diese Möglichkeit wahrnehmen können.
Leitpapier M
Die Versuche, die Produktnorm Fenster und Außentüren voran zu bringen, stellen sich als eine besondere Form der „Echternacher Spring-Prozession“ dar. Wegen der vielen Einsprüche zu dem Entwurf 2002-02 fand neben der regulären Einspruchsitzung und vielen Gesprächen Mitte 2003 am ift eine Einspruchsberatung statt. Das überarbeitete Dokument wurde Ende Juli 2003 an das zuständige CEN-Büro zur Einleitung der formellen Abstimmung (unter den CEN-Mitgliedern) geschickt. Diese wurde von dem CEN-Consultant als Vertreter der Europäischen Kommission wegen des Inhalts des Abschnitts 7 „Konformitätsbewertung“ gestoppt, speziell wegen der expliziten Unterscheidung in Serien- und in Nicht-Serien-Fertigung.
Da im März 2004 bei der TC 33-Plenarsitzung die Mitglieder dem daraufhin überarbeiteten Entwurfsstand 2004-03 einhellig zustimmten, wurde mit dieser Version eine erneute formelle Abstimmung angegangen, die vom CEN-Consultant wieder abgelehnt wurde. Die Begründung war, dass seitens der Europäischen Kommission zum damaligen Zeitpunkt keine eindeutige Weisung zu der Handhabung des „Partnermodells“ (engl. Shared ITT (Initial Type Test) = geteilte Ersttypsprüfung) und des „Systemhausmodells“ (Cascading ITT = gestufter ITT) vorlag. Besonders war es strittig, ob das EU-Mandat überhaupt ein Systemhausmodell oder ähnliches zulässt, indem der Systemgeber dies stellvertretend für den Hersteller übernimmt.
Gespräche mit höchsten Normungsrepräsentanten im Juli 2004 in Brüssel war erst dadurch von einem gewissen Erfolg gekrönt, dass zwischenzeitlich seitens der Europäischen Kommission ein Entwurf zu einem Leitpapier M: „Konformitätsnachweise nach der Bauproduktenrichtlinie“ welches die Nutzung von „Shared ITT-Ergebnissen“ und auch von Systemprüfungen beschreibt und ermöglicht.
Dieses Papier spiegelt das inzwischen hohe Niveau der fachlichen Ebenen, so der MR Günther, vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Auch die Experten des ift sprechen sich klar für eine Lösung durch die Verbände aus. Der Shared ITT wird auch das alternative Verfahren für den Fensterbauer sein, will er nicht selbst alle Prüfungen veranlassen, so Ulrich Sieberath vom ift.
Wo liegen die Vorteile eines Shared ITT für die Hersteller? Dadurch, dass ein Systemgeber die Prüfungen übernimmt, entfallen für den einzelnen Betrieb die Prüfaufwände, die u. a. neben den Prüfkosten auch die möglicher Weise geforderten Prüfkörper beinhalten. Die Dokumentation wird, neben den komplexen Prüfungen ebenfalls vom Systemgeber übernommen. Komplexe Prüfungen verbessern auch die Übertragbarkeit der Prüfergebnisse auf die gelieferten Elemente. Dies ist ganz wesentlich, weichen die deutschen Vorgaben, beispielsweise im Wärmeschutz, von den europäischen ab. Das Stichwort „zugesicherte Eigenschaft“ wird die Unternehmen auch weiterhin begleiten, regelt die Produktnorm doch nur die Nennwerte. Die Leistungsfähigkeit eines Systemgebermodells wird sich daran messen lassen müssen, wie offen und umfänglich die Prüfungen sind und wie die Übertragbarkeit auf die unterschiedlichen Formate und Öffnungsarten geregelt wird.
Systemprüfungen
Die Anwendung der Möglichkeit von Systemprüfungen ist für viele Fensterbauer, insbesondere im Handwerk, eine gute Form, die zukünftigen Anforderungen der Produktnorm zu erfüllen und verlässliche Eigenschaftswerte nachzuweisen. Praktisch gesehen ist es die einzige realistische Chance, durch die Übernahme und das Nachbauen von geprüften Konstruktionen selbst in der Produktion zu bleiben. Eigene, betriebsbezogene Erstprüfungen wären so aufwändig (und wegen der immer weitgehend gleichen Grundkonstruktion für das Prüfinstitut todlangweilig), dass ganz sicher eine nicht unbeträchtliche Zahl von Betrieben dieses Prüferfordernis zum Anlass nehmen würden, die eigene Fertigung aufzugeben. So weit darf es aber keinesfalls kommen, da dezentrale und individuelle Produktion und auch Arbeitsplätze nicht nur volkswirtschaftlich, sondern auch aus humanitären und sozialen Gründen sehr sinnvoll sind. Gleichzeitig bleibt – zumindest mittelfristig – ein Stück Handwerkskultur mit der damit verbundenen Vielfältigkeit in Deutschland erhalten.
Werkseigene Produktionskontrolle
Auf alle produzierenden Betriebe kommt, unabhängig von der Art der Fertigung (aber auf diese angepasst und abgestimmt) und unabhängig von der Wahl und Ausprägung des Konformitätssystems, auf jeden Fall die Installation der „Werkseigenen Produktionskontrolle“ (WPK) zu. Dadurch ist – anhand von schriftlich festzulegenden Verfahren und Verantwortlichkeiten – nachzuweisen, dass die laufende Herstellung solche Produkte erzeugt, deren Eigenschaften in Übereinstimmung mit der Produktnorm und den Anforderungen seitens des Auftraggebers stehen.
Unterstützung durch Handwerksverbände
Handwerksverbände bzw. dort angesiedelte „Firmen“ als wirtschaftliche und rechtliche Einheiten streben solche Systemprüfungen speziell für Holzfenster an. Verarbeiter von „vorgefertigten“ Kunststoff- oder Aluminium-Systemen werden von den Systemhäusern unterstützt – wie das bereits bisher der Fall ist. Holzfensterhersteller werden als Mitglieder entsprechender Verbände die Systemprüfungen als eine Art „Lizenznehmer“ zu Vorzugsbedingungen nutzen können. Damit wird auch eine gründliche und anhaltende Information und Schulung verbunden sein müssen. Auch für die Umsetzung der Anforderungen an die WPK wird es Unterstützung geben. Es gibt also auch in dieser Hinsicht viel zu tun.
Fangen wir gemeinsam damit an.
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