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Prüfzeugnisse erteilt

HKH-Tischlerbetriebe können Rauchschutztüren jetzt selbst fertigen
Prüfzeugnisse erteilt

Prüfzeugnisse erteilt
Innungsmitgliedern des Tischler- und Schreinerhandwerks bietet sich jetzt die Möglichkeit, Rauchschutztüren in Lizenz selbst herzustellen. Basis dafür sind bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, die zum einen dem TZH, Technologiezentrum Holzwirtschaft, Dortmund, zum anderen der TSH-System GmbH, München, erteilt wurden.

Nach der Statistik der letzten Jahre kommt es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 230 000 Mal im Jahr zu Bränden. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um Brände in Wohnungen, Wohnhäusern und gewerblichen Nutzungseinheiten. Hierbei entstehen Millionenschäden, es werden ca. 10 000 Menschen verletzt und ca. 600 Menschen verlieren dabei ihr Leben. Aus diesem Grunde wird beim Bau von Anfang an, an mögliche Brände, an das Verhalten der Bauteile und an mögliche Rettungsmaßnahmen bei Bränden gedacht. Vor allem bei der Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen werden im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes umfassende Forderungen gestellt. Diese sind grundsätzlich in den Bauordnungen der Länder und in allgemein anerkannten, technischen Regeln, wie z. B. DIN-Normen, dargelegt. Immer häufiger werden Tischler- und Schreinerbetriebe mit den Anforderungen an und der Gestaltung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen konfrontiert. Insbesondere den Rauchschutztüren kommt große Bedeutung zu, denn die größte Gefahr für Leib und Leben von Menschen geht nicht von der Brandhitze, sondern vielmehr von den sich meist sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen aus.

Bei Industrie- und Gewerbegebäuden sind Beschädigungen durch aggressive Rauchgase oft ebenso schlimm wie die reinen Feuerschäden und nicht selten sogar kostspieliger. Ein entsprechender Abschluss, eine Rauchschutztür nach DIN 18095, behindert in geschlossenem Zustand den Durchtritt von Rauch so, dass der dahinterliegende Raum im Brandfall für eine Zeitspanne von etwa 10 Minuten zur Rettung von Menschen ohne Atemschutz genutzt werden kann.
TZH Dortmund: Rauchschutztüren mit bauaufsichtlicher Zulassung
Bislang war der einzelne Tischler- betrieb in der Regel auf industrielle Hersteller angewiesen, die die gewünschten Türen zulieferten – verbunden mit manchmal langen Wartezeiten und wenig gestalterischen Möglichkeiten. Die Entwicklung von eigenen Türen mit bauaufsichtlichen Anforderungen und Prüfungen bis hin zur Zulassung bzw. zum Prüfungszeugnis ist andererseits ein viel zu hoher Zeit- und Kostenaufwand. In einer Umfrage des Fachverbandes Holz und Kunststoff NRW zeigten sich Tischlereien aber sehr eindeutig an der Eigenproduktion von “Abschlüssen mit zugesicherten Eigenschaften” interessiert, so dass der Verband und das Technologie-Zentrum Holzwirtschaft die Initiative ergriffen. Nach intensiven Vorarbeiten und zahlreichen Gesprächen mit den zuständigen Aufsichts- und Prüfungsbehörden hat das TZH jetzt mehrere allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse für ein- und zweiflügelige Rauchschutztüren nach DIN 18095 erhalten. Tischlereien können jetzt, im Rahmen von Lizenzvergaben Rauchschutztüren – und, wie das TZH mitteilt, im Laufe dieses Jahres auch T 30-Brandschutz-türen – in eigener Regie herstellen. Die angebotenen Türlö-
sungen,
bestehend aus Holz- und Silikatfaserwerkstoffen, sollen die Betriebe in die Lage versetzen, vor allem bei Objekteinrichtungen schneller und unabhängiger reagieren zu können.
Die Betreuung durch das TZH beschränkt sich nicht nur auf die Weitergabe von Lizenzen, sondern umfasst ein ganzes Marketingpaket: Neben der Durchführung spezieller Schulungen werden die notwendigen Einbau- und Wartungsanleitungen ebenso zur Verfügung gestellt wie die Kennzeichnungsplaketten. Die Schulungen – im aktuellen Bildungsprogramm 2001 des Fachverbandes unter den Seminar-Nummern HKH 039 bis 040 – finden in eigenen Räumen des TZH in Lemgo statt.
Die Kosten für eine Lizenzübernahme setzen sich zusammen aus:
• einmaligem Lizenzbeitrag: 1650 DM (beinhaltet die Schulung einer Person)
• Schulung jeder weiteren Person: 500 DM
• Aktualisierungsgebühr pro Jahr: 550 DM
• Kennzeichnungsplaketten mit Staffelpreisen: 70 DM / 60 DM / 50 DM
• 3-jährige Pflichtnachschulung: 500 DM pro Person.
Von Innungsbetrieben außerhalb Nordrhein-Westfalens wird zusätzlich eine einmalige Marketinggebühr in Höhe von 250 DM erhoben. Alle Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen:
Technologie-Zentrum Holzwirtschaft
Dr. Hildebrand von Hundt
44137 Dortmund
Tel 02 31/91 20 10-26
Fax ~/91 20 10-10
TSH München: Rauchschutztüren mit bauaufsichtlicher Zulassung
Auch die TSH Gesellschaft für Sys-temlösungen im Tischler- und Schreinerhandwerk mbH hat mit dem TSH-System für das deutsche Tischler- und Schreinerhandwerk die Möglichkeit geschaffen, Rauchschutztüren in Eigenregie herzustellen und zu vertreiben. Basis für diese Entscheidung war eine bundesweite Umfrage bei den Betrieben. Seitens des Ehrenamtes im Tischler- und Schreinerhandwerk wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Lösungen gefordert, die einem durchschnittlichen Betrieb ermöglichen, bestimmte Türen mit besonderen Eigenschaften selbst herzustellen. Rauch- und Brandschutztüren, aber auch einbruchhemmende Türen sind dafür typische Beispiele. Für die Vermarktung derartiger Türen sind jedoch Baumusterprüfungen erforderlich, die für den Einzelnen einen hohen Kostenaufwand erfordern, in der Gruppe dagegen nicht so hoch zu Buche schlagen. Das war auch einer der Ausgangspunkte für die Gründung der TSH Gesellschaft für Systemlösungen im Tischler- und Schreinerhandwerk. Inzwischen gehören 14 Gesellschafter – dies sind Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks oder deren Institutionen – der TSH an, die sich in der Startphase zunächst auf den Schwerpunkt “Rauchschutztüren” konzentrieren. Wie die TSH mitteilt, haben die Innungsbetriebe ab sofort die Möglichkeit, selber Rauchschutztüren gemäß der Systemvorgabe herzustellen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen unter der Bezeichnung TSH-Sys-teme (Tischler-Schreiner-Handwerk-System) folgen. Um möglichst schnell in diesem Marktsegment etwas anzubieten, konzentrieren die Verbände sich auf den Bereich Rauchschutztüren, der nach Meinung von Experten expandieren wird.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen potentielle Lizenznehmer fertigungstechnisch in der Lage sein, die Türen wirtschaftlich herstellen zu können. Auch sollten diese Betriebe prüfen, ob sich die Investition in die Lizenzgebühren bei der voraussichtlich herzustellenden Anzahl von Türen (man geht von mindestens zehn Türen pro Jahr aus) auch rechnet. Neben diesen technischen und betriebswirtschaftlichen Eckwerten ist eine Grundschulung zum Thema Rauchschutz unerlässlich. Erst danach werden die Fertigungsunterlagen und die technische Dokumentation zur Verfügung gestellt.
Das THS-System-Rauchschutztüren deckt ein großes Spektrum ab. So sind zweiflügelige Türen in Rahmenbauweise bis ca. 3 x 3 m möglich, welche – wenn notwendig – auch in eine Wandkonstruktion bis max. 4,5 m Höhe und bis 9 m Breite integriert werden können.
Die vom Beirat der TSH-System-GmbH festgelegte Gebührenordnung soll sicherstellen, dass eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Systems möglich ist. Denn, um in Zukunft neue Sys-temlösungen (Einbruch, Klima etc.) zu entwickeln, muss selbstverständlich weiterentwickelt werden.
Auf der Holz-Handwerk in Nürnberg hat die TSH-System-GmbH, auf dem Stand des FHK Bayern, interessierten Betrieben die Gebührenordnung und die Lizenzverträge vorgestellt. Die TSH-Sys-tem-GmbH hat ihren Sitz in München beim FHK Bayern.
Weitere Informationen:
Fachverband Holz und Kunststoff Bayern, 80333 München
Ansprechpartner: Wolfgang Heer
Tel 0 89/54 58 28-29
Fax ~/54 58 28-27
Internet: www.schreiner.de o
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