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Richtig geplant – fachgerecht ausgeführt

Bauanschluss in Normen, Theorie und Praxis
Richtig geplant – fachgerecht ausgeführt

Die stark zunehmende Zahl von Schadensfällen, die auf Fehler im Spannungsfeld zwischen Blendrahmen und Mauerwerksflanke zurückzuführen sind, machen klar: Die Bauanschlussfuge entwickelt sich in Zeiten höchster Wärme- und Schalldämmung immer mehr zum ausschlaggebenden Detail für die Sicherstellung von Bauteil-Funktionen.

Der Autor: Dipl.-Ing. Jürgen Estrich

Fenster, Türen und Fassadenelemente gehören zu jenen Bauteilen, die erst nach ihrer Montage der Nutzung übergeben werden können. So banal diese Feststellung erscheint, so unverändert aktuell ist die ebenso bekannte Erkenntnis: „Erst die sorgfältig vorbereitete, fachlich richtige Montage führt zur Erfüllung der jeweils gestellten Anforderungen an das gesamte Bauteil.“
Fehlerquellen – und niemand ist zuständig
Die Bauschadens-Häufigkeit bestätigt, dass die Montagearbeiten an deutschen Bauten im weitesten Sinn in die Spitzengruppe der Reklamationsfälle vorrücken. Interessant ist die Feststellung, dass in den meisten Fällen die Schadensursache in Planungsfehlern, und relativ selten in Ausführungsmängeln, liegt.
Nun könnten sich die Montage-Ausführenden beruhigt in ihren vermeintlichen Zuständigkeitsbereich der „Ausführungspflichten“ zurückziehen. Genau an diesem Punkt beginnen jedoch die Fehler. Man erinnert sich erst dann, wenn die Schuldanteile gesucht und verteilt werden, an den Grundsatz aus dem bestehenden Baurecht:
„… der Auftragnehmer muss die baulichen Voraussetzungen für die einwandfreie Abwicklung seiner Leistung vor Beginn prüfen. Stellt er Forderungen (in der Leistungsbeschreibung oder am Bau) fest, die er aus fachlicher Sicht nicht verantworten kann, müssen (schriftlich) „Bedenken“ geltend gemacht werden (VOB/B § 4)“
Es soll hier nicht untersucht werden, ob es gerechtfertigt ist, derart umfangreiche Zuständigkeiten und Pflichten auf den ausführenden Montagebetrieb zu übertragen. Vielmehr wird plötzlich die Erkenntnis wach, dass die Montage mit heutigen Mitteln, und mit entsprechenden Verfahren, das Kennen aller Randbereiche und aller bauphysikalischen Zusammenhänge erforderlich macht.
Bauliche Voraussetzungen: extrem verschieden
Speziell bei Montagearbeiten in bestehenden Gebäuden aber auch in Neubauten, müssen Monteure improvisieren können. Beim Altbau kann sich der Fenstermonteur nicht hinter Fehlern anderer Gewerke verstecken. Er steht in der Pflicht, die Gewährleistung für das gesamte Bauteil zu übernehmen. Er nimmt Maß. Und er allein muss prüfen, wie die Anschluss-Situation mit seiner Montagearbeit in Einklang gebracht werden kann. Üblicherweise steht im Altbau kein Bauplaner oder Architekt in der Planungspflicht.
Im Neubau ist dies insofern anders als der Montageausführende Planungsunterlagen in die Hand bekommt. Dazu gehören detaillierte Angaben über den Aufbau der Vollwand, über die Anschlags- bzw. Einbausituation, die Beschaffenheit der Befestigungsmöglichkeit, über die Fensterbank außen und innen, über Zubehörarbeiten wie Sonnenschutz, Rollläden usw. Da gibt es besonders viel zu prüfen und abzustimmen. Die traditionelle Gewerketrennung – insbesondere der Hochbaubereich – schützt nicht vor der Klärung von Leistungen, die sich überschneiden bzw. aufeinander abgestimmt werden müssen.
Die fachgerecht ausgeführte Fuge
Die immer wieder gestellte Frage, warum es früher Montageprobleme und -fehler, wie sie heute fast zum Tagesgeschäft zählen, nicht gab, lässt sich so beantworten:
„… die Forderungen an Dicht-, Dämm- und Sicherheitseigenschaften von Außenbauteilen sind drastisch gestiegen. Fensterhersteller und -monteure übernehmen die Verantwortung für das gesamte Bauteil – einschließlich der Bauanschlussfuge!“
Während die Erfüllung von Wärme- und Schalldämmauflagen, von Dichtigkeitswerten und Sicherheit vor der Auslieferung gesteuert und überwacht werden kann, bleibt die darauf abzustimmende Dicht- und Dämmaufgabe dem Geschick und der Zuverlässigkeit des Montierenden überlassen. Das Bewusstsein, wie ausschlaggebend die dahinterstehende Verantwortung speziell bei der Versorgung der Fuge ist, hat immer noch Lücken. Ein Fenster mit einem hohen, Dämmwert, muss eine ebenso hochdämmende Bauanschlussfuge in die Bewertung einbringen.
Es fängt mit dem „Maßnehmen“ an
Bei Fenster- und Türsanierungen im Altbau muss der Fensterhersteller die bauliche Situation feststellen. Dazu gehört ein besonderes Geschick, weil der tatsächliche Zustand im Innenleben der Anschlussebene oftmals erst dann erkennbar wird, wenn das alte Element ausgebaut ist. Die erforderliche Fuge, und das darauf abzustimmende Blendrahmen-außenmaß, müssen in dem Moment stimmen, in dem das alte Fenster rausgebaut und das neue Fenster im fliegenden Wechsel eingesetzt wird.
Im Neubau gehört der legendäre Hinweis: „Maße sind am Bau zu nehmen“ zur Pflichtübung des Fensterherstellers. Allzu oft verbietet jedoch der Baufortschritt das Maßnehmen am Bau, weil zwar die Planung und Ausschreibungsunterlage, jedoch noch nicht die Bauöffnungen existieren. In diesem Fall sind die Maße aus der Zeichnung vorrangig vor der Maßbeschreibung in der LB verbindlich.
Aus der Bauzeichnung (oder wenn möglich am Bau) lassen sich z. B. die Befestigungssituationen, Lage der Kerndämmung bei mehrschaligen Vollwänden, Anschlagdimensionen und die Lage des Blendrahmens innerhalb der Laibungstiefe erkunden. Hier muss die Überprüfung durch den Auftragnehmer einsetzen. Die Festigkeit der Baustoffe zum Verankern und Dübeln muss stimmen. Die Lage des Fensters innerhalb der Wandtiefe und der Verlauf der 10°C-Isotherme beantwortet die Frage, ob innerhalb der Fugendämmung Tauwasserausfall zu befürchten ist.
Die Überprüfung der Fenster- bzw. Türausführung konzentriert sich danach auf die Maßkontrolle. Sofern der Auftragnehmer die Maße am fertiggestellten Bauloch abnehmen kann, ist er für die Maßhaltigkeit verantwortlich. Wenn die Fensterherstellung jedoch nach Zeichnung bzw. Maß-vorgabe erfolgt, muss sich der Auftragnehmer auf die Einhaltung durch die Baufirma verlassen. Zulässige Abweichungen (Abmaße) sind in DIN 18202 festgelegt. Längen bis 3,0 m lassen bei nicht geputztem Mauerwerk z. B. ± 12 mm Toleranz zu.
Wie dicht muss, wie dicht darf die Fuge sein?
Während sich die Dimensionierung der Fuge zwischen Blendrahmen und Mauerflanke aus den zu erwartenden Bewegungen aus dem Fenster (Dehnungskoeffizient des Rahmenwerkstoffes) sowie dem Bauwerk ableitet, folgt die Ausführung der Fuge einer allgemeinen Regel aus der VOB/C ATV DIN 18355 „Tischlerarbeiten“ Abs. 3.5.3. „Einbau“:
„… die Abdichtung zwischen Außenbauteilen und Baukörper muss dauerhaft und schlagregendicht sein. Die auf der Rauminnenseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen (Blendrahmen) und Bau-körper sind mit Dämmstoffen vollständig auszufüllen“
Die 3. Wärmeschutz V.O. (derzeit noch gültig) legt eine weitergehende Forderung fest: Erster Abschnitt § 4 Abs. 3: „Die sonstigen Fugen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche müssen entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein.“
Zunächst geht es darum, die Fuge gegen offene und diffundierende Feuchtigkeit zuverlässig, dauerhaft abzudichten. Es darf kein Wasser in den inneren Bereich der Fuge eindringen, weil das Dämmvermögen von Glasfaser, Montageschaum und anderen Dämmstoffen aufgehoben oder gar ins Gegenteil umgekehrt wird, sobald temperaturleitende Feuchtigkeit eindringt.
Die Forderung nach Luftdichtigkeit wurde bisher noch nicht – etwa nach dem Vorbild des a-Wertes am Fensterflügelfalz – reglementiert. In den jüngsten „Einbaurichtlinien für Fenster und Türen“ wird jedoch die sehr wichtige Forderung aus der Wärmeschutz V.O. in Einklang mit der Dampfdruckbewegung gebracht: Da in unseren Klimabereichen das Dampfdruckgefälle in den gebäudeumhüllenden Au-ßenflächen von innen nach außen verläuft, muss der Dampfdruckwiderstand nach außen hin abnehmen. Es gilt für alle Fugen der Leitsatz: Innen dampfdichter als außen.
Die „Luftdichtung“ gehört bei der Montagefuge somit nach innen. Die Praxis zeigt, dass bei geringen Undichtigkeiten und bei Druckunterschied zwischen Raumluft und der Außenatmosphäre warme, feuchte Raumluft in die Bauanschlussfuge eindringt. Sobald die Raumluft auf ihrem Wege durch die Fuge mit kälteren Zonen zusammentrifft, besteht Gefahr, dass Tauwasser im Bereich der Fugendämmung ausfällt. Auf diese Zusammenhänge sollten Auftragnehmer hinweisen, sofern eine innenliegende Dichtung der Bauanschlussfuge nicht ausgeschrieben ist. Diese Forderung gilt für Altbauten genauso, wie für Neubauten.
Fensterfugen in „kalten Vollwandzonen“
Verschiedentlich wird dem Auftragnehmer im Rahmen der Ausschreibung die Pflicht zugeordnet: „… Nachweis der Isotherme“. Man streitet derzeit noch, ob es sich hierbei um eine typische „Bauplanungspflicht“ oder um eine „Erfüllungspflicht“ handelt. Die Auftraggeberseite kehrt im Streitfall den Spieß um und verweist darauf, dass der Auftragnehmer Bedenken geltend machen muss, wenn eine geplante Ausführung fachlich Risiken hat. Die Lage der 10°C-Isotherme beantwortet die Frage, ob Tauwasser ausfallen kann. Inzwischen stehen Programme zur Verfügung, um bauspezifisch die jeweils zutreffenden Temperaturschichten im Mauerwerk zu definieren. Wenn Fenster in der kalten Zone der Mauer – also weit außen – eingebaut werden, besteht die Gefahr, dass die innere Laibung kälter als 10°C ist. Beim Zusammentreffen mit 20°C-warmer Raumluft beginnt nach dem Taupunkt-Diagramm der Tauwasserausfall – mit der Folge von Schimmelpilz in Ecken und Kanten sowie linear an kalten Wandflächen. Das viel diskutierte, und vielfach falsch verstandene Abdichten aller Undichtheiten, hat hier seine wesentliche Begründung – auch hinsichtlich der Bauanschluss-Fugendichtheit.
Schlagregendicht plus dampfoffen
Die Forderung nach Schlagregendichtheit bezieht sich auf die äußere Dichtung. Man spricht auch von der Primärdichtung, die in jedem Fall zum Schutz der dahinterliegenden Dämmung (z. B. Montageschaum) erforderlich ist. Alternativ zu der klassischen Ausführung mit einer Rundschnur (früher Teerstrick bzw. imprägnierter Haftstrick) und Abdichtung mit elastischem Dichtstoff als „Primär-Dichtung“, werden vorkomprimierte, imprägnierte Dichtbänder eingesetzt.
Im Bauanschlussbereich fanden früher die vorkomprimierten Bänder nur selten Anwendung, weil der verwendete Schaumstoff nicht schlagregendicht war. Inzwischen hat unter anderem Illbruck vorkomprimierte Dichtbänder entwickelt, die aus ausreagiertem FCKW-freiem Polyurethan bestehen. Diese neue Generation von Dichtbändern eignet sich als Trägermaterial für eine filmbildende Imprägniermasse. Die gesamte offenzellige Struktur des Schaumes ist mit einem wasserabstoßenden Film überzogen. Dadurch wird eine dauerhafte Fugenabdichtung, witterungs- und schlagregendicht sowie gleichzeitig dampfdiffusionsoffen, erreicht.
Diese dampfdiffusionsoffenen und gleichzeitig wasserdichten Bänder sind – wie frühere Typen – werksseitig vorkomprimiert. Verzögert durch das Imprägnat, expandiert der Schaumstoff auf die Ausgangsdicke. Eingebracht in die Fuge, entwickelt das Band eine Rückstellkraft, die gegen die Flanken drückt. Unebenheiten, Fugen, Ausbrüche usw. werden zuverlässig ausgeglichen und gedichtet. Die Dimensionierung der Fuge muss die zu erwartenden thermisch- und feuchtigkeitsbedingten Bewegungen sowie Veränderungen aus dem Baukörper berücksichtigen. Die Hersteller vorkomprimierter Dichtbänder stellen Verarbeitungs-Hinweise und Tabellen zur Verfügung, aus denen die Band-Dimensionen für den betreffenden Einsatz ausgewählt werden können. Somit kann jede, ständig wechselnde Fugen-Situation mit Dichtbändern versorgt werden. Die Rückstellkraft des imprägnierten Schaumstoffes stellt bei den ständigen Bewegungen in der Fugenbreite eine feste Flankenanlage und damit Dichtschluss sicher.
Die Durchlässigkeit von Baustoffen wird durch die Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl – µ-Wert – gekennzeichnet. Dieser Wert drückt aus, um wie vielmal größer der Diffusionswiderstand eines Stoffes gegenüber einer gleich dicken Luftschicht ist. Das Bewerten der Eigenschaften von Dichtungsbändern aus Schaumkunststoff wird durch klassifizierende Daten aus DIN 18542 ermöglicht.
Als Beispiel ist das Fugendichtband illmod 600 geprüft nach DIN EN 86 schlagregendicht bei 600 Pa. Der a-Wert wurde mit 0,02 m/hm (10 Pa) gemessen. Die Dampfdiffusionsdurchlässigkeit beträgt nach DIN 18542 100 µ. Die Forderungen zum baulichen Wärmeschutz „… dauerhaft luftundurchlässig abdichten“, werden mit diesem Verfahren an der Bauanschlussfuge erfüllt.
Schalldämmung nach Maß – auch in der Fuge
Immer häufiger müssen die konstant geforderten Wärmedämmwerte mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz kombiniert werden. Im Gegensatz zu den Vorschriften, Normen und Regelwerken zum Wärmeschutz, sind in DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ für Bauanschlussfugen keine detaillierten Angaben enthalten.
Vergleichende Untersuchungen haben ergeben, dass luft- und feuchtigkeitsdichte Fugen in der Regel auch akustisch dicht sind. Das Fugenschalldämm-Maß sollte jedoch größer oder mindestens gleich dem Schalldämm-Maß des Bauteiles sein. Für Fenster ab Schallschutzklasse 4 (ab 40 dB und höher) empfiehlt es sich, Abdichtungen im inneren und im äußeren Fugenbereich einzusetzen.
Es muss jedem Monteur klar sein, dass er eine besonders hohe Verantwortung mit seiner Einbau- und Abdichtungsarbeit übernimmt. Angesichts der immer weiter steigenden Anforderungen entwickelt sich die Montage, und damit der Einsatz von Dicht- und Dämmstoffen, immer mehr zum Zünglein an der Waage. Denn Wärmebrücken an der Bauanschlussfuge oder Schallnebenwege an undichten Bauanschlussebenen, machen jede Sorgfalt in der Werkstattfertigung zunichte.o
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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