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Schallschutz gezielt planen

Abweichungen der Schalldämmung betriebsfertiger Türen
Schallschutz gezielt planen

Welche schalltechnischen Anforderungen müssen bei Innentüren geplant werden und wie können sie bei betriebsfertigen Türen eingehalten werden? Der Weg zu einer befriedigenden Lösung der Einhaltung der Schallschutzanforderungen für betriebsfertige Türen ist vorgezeichnet; er muss von allen Beteiligten nur konsequent eingeschlagen werden.

i.f.t. Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Bernd Saß Dr. rer. nat. Rolf Schumacher (links)

Seit der Neufassung der DIN 4109: 1989-11 Schallschutz im Hochbau [1] sind im Wohnungs- und im Krankenhausbau, beim Neubau von Schulen und Hotels bestimmte Schallschutzanforderungen an Eingangs- bzw. Zwischentüren bauaufsichtlich vorgeschrieben bzw. als Empfehlung nach dem Stand der Technik einzuhalten.
Anforderungen an Innentüren
Die wichtigsten Anforderungen, die im betriebsfertigen Zustand am Bau eingehalten werden müssen, sind mit folgenden Werten definiert:
• 27, 32 und 37 dB.
Daraus leiten sich unter Berücksichtigung des Vorhaltemaßes von 5 dB die entsprechenden Anforderungswerte im Labor her. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die aktuellen Anforderungswerte einschließlich der Vorschläge für erhöhten Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2 im neuverfassten Entwurf 1999 [2] (Werte in Klammern).
Anforderungen an sonstige Tü-ren – wie Außentüren oder Haustüren – sind ausdrücklich nicht erwähnt. Diese Bauteile müssen deshalb entweder wie Außenbauteile gegenüber Außenlärm behandelt werden oder die Anforderungen an Haustüren müssen in Analogie zu Wohnungseingangstüren im Einzelfall festgelegt werden, obwohl der Aufbau dieser Türen gänzlich unterschiedlich ist.
Die bauakustischen Messungen werden im Labor in einem Prüfstand ohne Flankenübertragung durchgeführt entsprechend den neuen europäischen Standards DIN EN ISO 140 [3] einschließlich der Normen für die Bewertung DIN EN ISO 717 [4], d. h. der Spektrum-Anpassungswert C wird entsprechend berücksichtigt, so dass die Messergebnisse zukünftig als Rw,P(C) in dB angegeben werden, wobei C je nach Frequenzbereich ermittelt wird.
Gemessen, bewertet und zu einem Rechenwert umgeformt stellt das bewertete Schalldämmmaß Rw die Größe für die betriebsfertige Tür ohne Nebenwege über leichte Innenwände oder Undichtigkeiten und ohne jegliche Flankenübertragung dar.
Dabei ist für den Übergang vom Laborwert zur Tabelle oder zur Anwendung am Bau immer nach DIN 4109 ein sog. Vorhaltemaß von 5 dB zu berücksichtigen:
Rw,R = Rw,P-5 dB
In besonderen Fällen kann die Eignungsprüfung in Musterräume des konkreten Bauvorhabens verlegt werden, um so alle akustischen Einflüsse des Baus und gegebenenfalls die Besonderheiten des Gewerkes Tür zu überprüfen.
Eignungsprüfungen im Labor dürfen nur von anerkannten Prüfstellen durchgeführt werden; das sind entsprechend der Bauregelliste die Prüfstellen der ehemaligen Gruppe 1 des Verzeichnisses des DIBt, Berlin. Diese Prüfstellen unterliegen strengsten Überwachungsvorschriften durch das DIBt und die PTB Braunschweig hinsichtlich der Prüfräume, der Durchführung der Messungen und der personellen Ausstattung der Prüfstelle. Andere Prüfzeugnisse dürfen laut Bauregelliste und laut Bauordnung der Länder zur Beurteilung und Zertifizierung der Eignung nicht anerkannt werden. Das i.f.t. wird unter dem Code BAY – 18 geführt.
Die zugelassenen Prüfstellen für die Abnahmemessungen am Bau sind im Verzeichnis der VMPA-Prüfstellen aufgeführt und nehmen in regelmäßigen Abständen an Vergleichsmessungen der MPA Dortmund teil. Das i.f.t. wird in der Liste der Schallschutz-Prüfstellen für Güteprüfungen nach DIN 4109 unter der Registriernummer VMPA-SPG-1 7297-BY geführt.
Dies wird deshalb nachhaltig betont, weil die Diskussion über Prüfzeugnisse und Werte nur dann sachlich nachprüfbar geführt werden kann, wenn die erzielten Ergebnisse über alle messtechnischen Zweifel erhaben sind, weil sowohl das Messlabor als auch das Messteam einschließlich des verantwortlichen Leiters überprüfbaren Anforderungen genügen müssen.
Um die in Tabelle 1 aufgelisteten Anforderungen zu erfüllen, gibt es für betriebsfertige Türen nach der sog. Bauregelliste bzw. der europäischen Bauprodukten-Richtlinie folgende Möglichkeiten:
Nachweis der Eignung durch bauakustische Messungen im Labor (Eignungsprüfung 1 in Prüfständen nach DIN 52210-2); daraus wird unter Beachtung des Vorhaltemaßes der sog. Rechenwert Rw,R ermittelt.
• Nachweis der Güte durch Abnahmemessungen bzw. Güteprüfungen am Bau.
• Nachweis der Eignung durch Anwendung von Tabellen (nach DIN 4109: 1989-11 für Türen nicht enthalten); eine solche Tabelle, aus der für die einzelnen Anforderungsstufen die erforderlichen Konstruktionshinweise ersichtlich sind, ähnlich der neuverfassten und in vielen nationalen und internationalen Gremien diskutierten Tabelle 40 nach DIN 4109 für Fenster, gibt es zur Zeit offiziell noch nicht. Eine solche Türentabelle, die auf das im i.f.t. bearbeitete Forschungsprojekt [5] zurückgeht, ist als Tabelle für den zukünftigen Bauteilkatalog im Rahmen der Novellierung des Beiblattes 1 zu DIN 4109 in den DIN-Ausschuss eingebracht worden (Tabelle 2).
Zur Problematik der Ausschreibungstexte
Die Erfahrung aus Baumessungen zeigt, dass die Anforderungswerte gemäß Tabelle 1 häufig nicht eingehalten werden, sei es, dass das Türblatt nicht das notwendige bewertete Schalldämmmaß hat, sei es, dass die Dichtungen ungeeignet oder falsch eingestellt sind (z. B. die Bodendichtung) – um die wichtigsten Ur-sachen für festgestellte Mängel zu erwähnen – sei es, dass das gesamte Umfeld von der Planung über die Ausschreibung bis zur Endabnahme nicht koordiniert und gemäß den Anforderungen nach VOB gehandhabt wird.
Ein entscheidender Punkt in der Kette der Mängelerscheinungen ist die unklare und nicht eindeutige Formulierung von Ausschreibungen für betriebsfertige Türen durch die Planer, z. B. die Architekten. Dies beginnt damit, dass nur durch die Angabe eines “Schallwertes”, dessen Bezeichnung in der Regel falsch ist, nicht zum Ausdruck kommt, welche schalltechnische Anforderung gemeint ist. Möglicherweise ist diese nebulöse Situation für spätere Regressdiskussionen in dieser Form gewollt. Häufig sind die Ausschreibungen überbestimmt, weil das Türblatt detailliert beschrieben wird, es aber in der beschriebenen Konstruktion die gewünschte Schalldämmung nicht haben kann oder im Zusammenwirken aller Teile der betriebsfertigen Tür nicht bringen kann.
Der ausschreibende Planer darf sich also nicht beschränken auf die häufig anzutreffende For-mulierung “Schalldämmwert: 37 dB/Rw”, sondern muss präzise angeben, welche Anforderung für welches Teilgewerk gemeint ist, weil sonst die Anforderung unbestimmt ist und die Verantwortlichkeit für mögliche Mängel nicht eindeutig zugeordnet werden kann. Der Planer sollte – unter Beachtung des Umfeldes – den Wert entweder für die betriebsfertige Tür am Bau R’w oder die betriebsfertige Tür im Labor Rw,p ausschreiben. Die Angabe des Laborwertes ist zu empfehlen, weil in der Regel der Türenanbieter das Umfeld am Bau nicht kennt. Das Umfeld der betriebsfertigen Tür verlangt vom Planer die Beachtung des Einflusses folgender Bauteile auf die Schalldämmung, die bei der Messung der Tür, zumal des Türblattes allein, im Labor nicht oder nicht vollständig auftreten:
• Art und Konstruktion der Wand (massiv oder als Gipskartonständerwand), in die die Tür eingebaut wird
• Fläche dieser Wand
• Türzarge
• Falz- und Bodendichtung
• Beschläge, Verriegelungen
• flankierende Bauteile wie schwimmender Estrich, abge-hängte Unterdecke
• Fassade
• Bodenbelag (Teppich mit/ohne Teppichblech).
Hat der Planer in seinen Ausschreibungen dieses Umfeld nicht berücksichtigt und schreibt er die betriebsfertige Tür verschieden anzubietenden Gewerken zu (z. B. Zarge dem Trockenbauer, Türblatt dem Hersteller oder Lieferanten, Montage dem Schreiner), dann ist der Mangel vorprogrammiert; die Missverständnisse ziehen die Nichterfüllung von Anforderungen nach sich, die Verweigerung der Abnahme bzw. die Minderung der Leistung konsequenterweise dann die vertraglich vereinbarte Honorierung.
Typische Mängel
Zunächst muss das Umfeld in seiner Wirkung auf die Schalldämmung diagnostiziert werden, d. h. alte Einflussmöglichkeiten, die außerhalb des Gewerkes Tür liegen, aber die Schalldämmung beeinflussen, müssen erfasst und quantifiziert werden. Das bedeutet, dass alle flankierenden Bauteile mit den zugehörigen Flankenschalldämmmaßen bekannt sein müssen. Der Planer (mit Unterstützung des akustischen Beraters) muss analysieren, ob diese flankierenden Gewerke bei der Schallübertragung zwischen zwei Räumen eine Rolle spielen oder nicht. Außer diesem baulichen Umfeld der flankierenden Gewerke ist die unmittelbare Einbindung der Tür von Bedeutung, sei es in die massive Trennwand oder die Leichtbauwand. Bei der Schalldämmung von Türen in GK-Trennwänden ist zu beachten, dass die Tür, weil sie eine geringere Schalldämmung als die Trennwand hat, das resultierende Schalldämmmaß der gesamten Anordnung Wand + Tür reduziert.
Beispiel: Wand und betriebsfertige Tür sollen die folgenden bewerteten Schalldämmmaße haben (Betrachtung ohne Flankenübertragung):
• Wand: R’w = 45 dB
• Tür: R’w= 27 dB.
Das resultierende Schalldämmmaß beträgt dann (bei einem Flächenanteil der Tür von 10 bzw. 20 %) etwa
• Rw.res = 36 bzw. 34 dB.
Die Folgerung daraus ist, dass die geringe Schalldämmung der Tür im betriebsfertigen Zustand falsch geplant war. Wenn die Tü-ren überdies noch mangelhaft (d. h. mit nicht funktionierenden Dichtungen) montiert werden, erreicht die resultierende Schall-dämmung nur noch Werte von etwa 30 dB, wie im dargelegten Beispiel in Bild 1.
Der nächste Schritt führt vom Umfeld der baulichen Situation zum unmittelbaren Gegenstand der Betrachtungen, zur eingebauten, betriebsfertigen Tür. Die schalldämmende Wirkung einer Tür im Betriebszustand beruht auf dem Zusammenwirken aller Faktoren, die schalltechnisch das resultierende Schalldämmmaß der Tür bestimmen, weil jedem Teilaspekt immer auch eine Teilschalldämmung zugeordnet werden kann mit den zugehörigen geometrischen Größen. So gehört das Türblatt mit der Schalldämmung des Türblatts und der Flä-che ebenso dazu wie die Schall-dämmmaße der Falz- und Bodendichtung mit den entsprechenden Fugenlängen und die Zarge. Ist die Fugenschalldämmung ungenügend, weil die Dichtung ungeeignet ist oder falsch montiert wurde, so wirkt sich das ebenso schallmindernd aus wie ein schalltechnisch ungeeignetes Türblatt. Wie muss man nun verantwortlich planen?
Aufgrund des Vorhaltemaßes von 5 dB sind die Anforderung-en an die Türen bezüglich des Nachweises wie folgt zu inter-pretieren:
• eingebaute Tür: R’w = 27 dB bzw. 37 dB (Bau-Prüfwert)
• betriebsfertige Tür: Rw = 32 dB bzw. 42 dB (Labor-Prüfwert)
• Türblatt: Rw = 35 dB bzw. 45 dB (Labor-Prüfwert).
Dies ist zu erreichen mit Türblättern, deren Schalldämmung entsprechend höher ist als der Aufschlag des Vorhaltemaßes allein nahe legen könnte. Auf konstruktive Details soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden; es mögen folgende Bemerkungen genügen:
Als die flächenbezogene Masse der Spanplatten und die verwendeten Bindemittel vor einigen Jahren geändert wurden, hatte das Auswirkungen auf die Schalldämmung der Türblätter, ohne dass dies durch die Hersteller als solche erkannt wurde.
Als die Produktionsverfahren der Türblätter modernisiert wurden, konnte die Mehrschaligkeit der Türblätter aufgrund der hohen Verpressung im akustischen Sinne nicht beibehalten werden – die Schalldämmung erniedrigte sich, bis die Trennung der Schichten wieder realisiert werden konnte.
Der häufigste Mangel bei eingebauten Türen ist die unzureichende Funktion und Güte der Falz- und der Bodendichtung. Die Undichtigkeit im Bereich der Fälze ist in der Regel auf zwei Faktoren zurückzuführen:
• unsachgemäße Auswahl der Dichtung (ökonomisch bedingt oder durch Unwissen verursacht); dies kann die Schalldämmung um 2 dB bis 20 dB reduzieren!
• die unsachgemäße, mangelbehaftete Montage und Justierung der Türblätter; dies kann die Schalldämmung um 10 dB reduzieren.
Beide Erscheinungen haben ihre Ursache u. a. auch in der bereits erwähnten Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten und getrennten Vergabe der Teilgewerke. Der Trockenbauer oder Zargenlieferant liefert Zargen, die häufig mit Standarddichtungen ausgestattet sind, deren Eignung auf die betriebsfertige Tür vom gesamtverantwortlichen Planer nicht überprüft wird und die aus Kostengründen so dimensioniert sind, dass sie das Spiel des ungenauen Einbaus der Zarge oder des geringen Verzugs des Blatts nicht auffangen können und damit zu Undichtigkeiten führen.
Ein weiterer Punkt kann natürlich die schlechte Montage von Zarge und Türblatt sein, verbunden mit fehlender Einstellung und Justierung der Bänder oder der Falle (Bild 2).
Der Bereich der Bodendichtung berührt die bauliche Umgebung einerseits und die Art und Güte der Bodendichtung andererseits, wobei gerade im gewerblichen Hochbau der Einfluss des Estrichs und des Oberbelags eine sehr große Rolle spielt, während im Wohnbereich durch den Übergang Wohnungsflur zu Treppenhausflur eine Trennung mit Anschlag der Regelfall ist, der keinerlei Schwierigkeiten baulicher seits verursacht. Bild 3 verdeutlicht diesen Sachverhalt des Einflusses des Belags, wenn seitens der Nutzer ein durchgehender Teppichboden gewünscht wird, ohne entsprechendes, trennendes Teppichblech als planparalleles Gegenüber zur Bodendichtung. Wenn also gestalterische Gründe bedeutsamer sind, muss dem Bauherrn oder Nutzer erklärt werden, dass die Schalldämmung der betriebsfertigen Tür geringer ist.
Folgerungen
Sollten in der konkreten Bausituation Abweichungen vom Anforderungsprofil aufgrund von
• Bau- und Nutzungssituation
• Änderungen des Produkts
• Abweichungen vom Montagehandbuch
unvermeidbar sein, müssen die Ausführenden der Teilgewerke gegebenenfalls Bedenken gemäß VOB anmelden, um aus der Haftung zu sein.
Die jüngsten höchstrichterlichen Urteile, z. B. die BGH-Entscheidung von 1998 (VII ZR 184/97 vom 14.5.1998), konstatieren außerdem, dass die mangelfreie Übergabe eines Gewerkes im Sinne der VOB zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik höher anzusetzen ist als die Einhaltung der DIN-Normen, die vom BGH nicht als Rechtsnorm, sondern als private technische Empfehlung eingestuft wurden. Danach ist zu fragen, welcher Schallschutz geschuldet war, d. h. wurden bestimmte Schalldämmmaße ausdrücklich vereinbart oder wären sie mit der vertraglich geschuldeten Ausführung zu erreichen gewesen; die Werkleistung ist dann als mangelhaft zu beurteilen, wenn diese Werte nicht erreicht werden.
In der Praxis bedeutet dies erhöhte Aufmerksamkeit für Planer, Controller und Ausführende in der Durchsetzung folgender Maßnahmen:
• Verbesserung der Ausschreibungstexte
• Konzentration aller Türgewerke in einer Verantwortung
• Verbesserung der Baukontrolle (Bauleitung)
• Güteüberwachung im Betrieb
• Verbesserung der Abstimmung des gesamten Ausbaus am Bau.
Der Weg zu einer befriedigenden Lösung der Einhaltung der Schallschutzanforderungen für betriebsfertige Türen ist vorgezeichnet; er muss nur konsequent eingeschlagen werden. o
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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