Unter dem Begriff “schaltbare Türgriffe” produziert und vertreibt die imonta GmbH, Berlin, nunmehr einen Türbeschlag, über den wir bereits im BM Heft 11/97 unter der Überschrift “Gangschaltung für Türen” berichtet hatten. Die Grundidee, die hinter der “Gangschaltung für Türen” steckt, besteht darin, die Zugangsberechtigung mit oder ohne Schlüssel unabhängig von der Türschlossfunktion über die Türgriffe zu regeln. Eine ausgefeilte Mechanik erlaubt es, den äußeren Türgriff bei Bedarf wirkungslos zu schalten; er wird einfach ausgekuppelt und ist damit ohne öffnende Wirkung auf die Falle. Diese Sperrwirkung ist “permanent” – also bis zur Änderung der Schaltstellung – oder “temporär” – d. h. bis zum Verlassen des Raumes – einstellbar. Die Wahl der Schaltstellung kann schlüssellos über ein Schaltmodul oder auch schlüsselgebunden über einen systemfähigen Schließeinsatz im Türgriff erfolgen. Die versicherungsrelevante Türverriegelung wird in keiner Weise beeinträchtigt. Mit einem Schließeinsatz im äußeren Türgriff lässt sich eine nicht manipulierbare Schleusenfunktion der Trenntüren für Räume mit Publikumsverkehr (Praxen, Läden, Museen usw.) einfach und bedarfsgerecht herstellen. Bei einer möglichen Kombination von Schließeinsatz und Schaltmodul ist die Schlüsselbenutzung übergeordnet, wodurch befugtem Personal der Zugang gesichert ist. Nur bei Türschlössern mit Wechsel ist der Zugang auch mit dem üblichen Türschlüssel gewährleistet. Wird die Türgriffkupplung über einen daumengerecht positionierten Druckknopf gesteuert, erhält man eine objektfähige zuverlässige Kleinkindersicherung, die auch von Haustieren nicht überwunden werden kann. Für Wohnungseingangstüren wurde ein schaltbarer Drehknauf in die Produktfamilie aufgenommen – Balkon- bzw. Terrassentüren sollen zukünftig auch von außen bedient werden können, ohne die Einbruchssicherheit zu beeinträchtigen. Der Komfort, den das neue System preiswert realisiert, bedarf sonst elektronischer Schließsysteme; darüber hinaus bietet es auch den Menschen eine einfache Lösung zum Schutz ihrer Privatsphäre, für die eine Schlüsselbenutzung problematisch oder unmöglich ist. So kann z. B. die Sprechstundenhilfe eines Arztes fortan von der lästigen Bedienung eines Türöffners befreit werden.
imonta GmbH
10407 Berlin
Tel 0 30/4 21 88-6 10
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