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Schluss mit einfach verglasten Fenstern

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Schluss mit einfach verglasten Fenstern

Die Fenster- und Fassadenbranche ist auf die Energieeinsparverordnung 2009 vorbereitet. In einem gemeinsamen Schreiben haben der Verband der Fenster und Fassadenhersteller e. V. und der Bundesverband Flachglas e. V. die Neuregelung der EnEV ab 1. Januar 2009 begrüßt, die das Kabinett 18. Juni beschlossen hatte. In Einzelheiten sollte die aktuelle Fassung allerdings noch nachgebessert werden. „Mit dem Schreiben wollen wir zudem jetzt schon die Weichen für die nächste Novellierung der EnEV im Jahr 2012 stellen“, erklärte Dipl.-Ing. Frank Koos vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller.

Hingewiesen wird auf drei Punkte: Erstens wird ausdrücklich die Rücknahme der im Referentenentwurf geplanten 30-prozentigen Reduktion des Sonneneintragskoeffizienten für den Nachweis des „Sommerlichen Wärmeschutzes“ begrüßt. Dies hätte keine energetischen Vorteile gebracht. Es wären nur die im Winter erforderlichen solaren Gewinne beschränkt worden, und es hätten sich erhebliche architektonische Einschränkungen ergeben.
Zweitens weisen die beiden Branchenverbände darauf hin, dass die erneute Vorgabe von Höchstwerten für den spezifischen Transmissionswärme-transferkoeffizienten H´T in Anlage 1 für den Neubau von Wohngebäuden einen Rückschritt bedeutet. Eine Anforderung an H´T ist zwar einfach zu handhaben, aber ungeeignet zur Beurteilung von Verglasungen in der Gebäudehülle. Da der Einfluss solarer Gewinne bei H´T nicht berücksichtigt wird, führen größere Verglasungsanteile zu einer Verschärfung der Anforderung, die aufgrund der gleichzeitig höheren Uw-Werte nicht mehr erfüllt werden kann.
Drittens fordern sie eine Austauschverpflichtung für Fenster mit veralteten Einfachverglasungen bei Mieterwechsel oder Veräußerung in die Verordnung aufzunehmen. Sie stellen mit circa 30 Millionen installierten Fenstereinheiten ein großes Potenzial für die energetische Ertüchtigung des Gebäudebestandes dar. Eine Studie der Verbände weist für diese 5,4 Prozent des Bestandes ein Einsparpotenzial von 24 Prozent nach.
Die Bundesländer müssen dem Kabinettsbeschluss im Bundesrat noch zustimmen, bevor die Verordnung zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.
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