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Schnee von gestern

Alte DIN 18055 durch neue EN-Normen ersetzt
Schnee von gestern

Eine Prüfung für ganz Europa – unter diesem Motto wurden bereits zu den diesjährigen Rosenheimer Fenstertagen neue europäische Normen für Fenster, Fenstertüren und auch andere Bauelemente vorgestellt. Für die Bereiche Fugendurchlässigkeit, Schlag-regendichtigkeit und Windlasten ist die bisherige DIN 18055 (Stand 1981-10) durch für Europa einheitliche Normen ersetzt worden. Die gesamte Branche ist nun also gefordert, sich mit diesen neuen, verbindlichen Schriften auseinander zu setzen. Im folgenden sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst.

Adieu a-Wert
Nach der DIN EN 12207 wird die Fugendurchlässigkeit neu definiert. Der bekannte a-Wert, durch den die pro Meter Fugenlänge ausgetauschte Luftmenge in m³/ hm bei einer Druckdifferenz von 10 Pa angegeben wurde, hat ausgedient. Die Gesamtluftdurchlässigkeit (Q) beschreibt jetzt den Luftstrom in m³/h, der über die Fugen zwischen Flügel und Blendrahmen in Folge einer am Fenster vorhandenen Druckdifferenz (p) hindurchströmt. Der Prüfaufbau nach der ebenfalls neuen prEN1026 entspricht weitestgehend den bekannten Dichtigkeitsprüfständen. Mit der neuen Norm wird der Begriff Referenzluftdurchlässigkeit (Q100) eingeführt. Die bei einem bestimmten Prüfdruck (p) gemessene Gesamtluftdurchlässigkeit (Q) wird dazu auf einen Referenzdruck (p) von 100 Pa umgerechnet. Die Referenzluftdurchlässigkeit wird entweder auf die Gesamtfläche oder aber wie schon beim a-Wert auf die Fugenlänge des Fensters bezogen.

Es wird nicht mehr nach den Beanspruchungsgruppen A, B und C (und in die Sondergruppe D), sondern in die Klassen 0 bis 4 klassifiziert. In der Klasse 0 werden dabei keinerlei Anforderungen an die Fugendurchlässigkeit gestellt.
Die Tabelle 1 zeigt eine Übersicht der neuen Klassen und der darin definierten Anforderungen.
Nach Durchführung der Prüfung kann der günstigste Wert, also bezogen auf die Fugenlänge oder aber bezogen auf die Gesamtfläche, als Kriterium für die Einklassifizierung herangezogen werden. In der DIN EN 12207 ist ferner eine Korrelationstabelle gegeben, nach der mit vorhandenen Prüfzeugnissen nach der DIN 18055 der Nachweis für eine entsprechende neue Klasse geführt werden kann. Die Anforderungen an die Luftdurchlässigkeit sind in den oberen Klassen deutlich angehoben worden (Tabelle 2).
Die Darstellung der bereits umgerechneten Ergebnisse sind im Diagramm 1 dargestellt. Links findet sich die Skala für die Referenzluftdurchlässigkeit bezogen auf die Gesamtfläche, rechts für die Werte bezogen auf die Fugenlänge. Die Maximalwerte für die jeweiligen Klassen sind als Geraden bereits eingezeichnet.
Schlagregendichtigkeit – Darf es ein paar Klassen mehr sein?
Nach der DIN EN 12208 wird die Schlagregendichtigkeit neu definiert. In der alten, nun zurückgezogenen DIN 18055 wurden wie bei der Fugendurchlässigkeit auch, in die Beanspruchungsgruppen A, B und C (und die Sondergruppe D) klassifiziert. Nach der neuen, nun gültigen Norm unterscheidet man in bis zu 10 Klassen. In der Klasse 0 werden dabei keinerlei Anforderungen an die Schlagregendichtigkeit gestellt. Die Tabelle 3 zeigt eine Übersicht der neuen Klassen und der darin definierten Anforderungen im Vergleich zu den Beanspruchungsgruppen nach der alten DIN 18055. Prüfzeugnisse nach der alten DIN 18055 können als Nachweis für die entsprechenden neuen Klassen herangezogen werden.
Der Prüfaufbau nach der ebenfalls neuen prEN1027 entspricht weitestgehend den in der Branche bekannten Dichtigkeitsprüfständen. Allerdings sind hier nun die Prüfverfahren A und B zu berücksichtigen. Prüfverfahren A entspricht der bisherigen Vorgehensweise beim Besprühen des Probekörpers. Man geht davon aus, dass das Fenster oder die Fenstertür nicht geschützt gegen das Einfallen von Regen im oberen Bereich eingebaut wird. Dieses wird das für Deutschland übliche Verfahren werden. Im Verfahren B geht man von einer Einbausituation aus, die ein Einfallen des Regens im oberen Bereich des Bauelementes verhindert (tiefe Einbaulage im Mauerwerk, Regenschutzdach etc.). Der obere Bereich des Probekörpers wird nicht besprüht.
Windlasten nach der DIN EN 12210
Bereits in der DIN 18055 waren Anforderungen an die Belastbarkeit von Fenstern und Fenstertüren durch Windlasten festgelegt. Auch hier wurde in die Beanspruchungsgruppen A, B und C (und die Sondergruppe D) klassifiziert. Nach der neuen, nun gültigen Norm unterscheidet man in insgesamt sechs Klassen (und eine weitere Sonderklasse in einem Belastungsfall). Ferner sind neue Lastfälle hinzugekommen, die in der alten DIN 18055 nicht beschrieben waren. In der neuen Klasse 0 werden keinerlei Anforderungen gestellt. Geprüft werden die Probekörper nach der DIN EN 12211.
Prüfdruck P1
Die relative frontale Durchbiegung des am stärksten verformten Rahmenteils des Prüfkörpers wird zunächst bei dem Druck P1 und danach mit einem Sog der gleichen Stärke (P1) gemessen und gemäß der Prüfergebnisse in die Klassen A ( 1/150), B (1/300) oder C (1/300) klassifiziert. Als Sonderklasse ist Exxxx definiert. Hier kann für P1 ein Wert in Pa vereinbart werden.
Prüfdruck P2
In einem zweiten Prüfabschnitt wird Sog und Druck in mehreren Zyklen (50 mal) mit einer Stärke von -P2/P2 aufgebracht. Nach der Belastung mit P1 und P2 muss der Prüfkörper voll funktionsfähig bleiben.
Die Zunahme an Luftdurchlässigkeit darf anschließend 20 % der maximal zulässigen Luftdurchlässigkeit nicht übersteigen, die vorher bei der Klassifizierung der Luftdurchlässigkeit erreicht worden ist (DIN EN 12207).
Prüfdruck P3
Unter dem Prüfdruck P3 und anschließend bei einem Sog -P3 muss der Prüfkörper geschlossen bleiben. Bricht das Glas, sind ein Ersatz und eine einmalige Wiederholung der Prüfung zulässig.
Einen Überblick zu den verschiedenen Klassen und den darin festgelegten Prüfdrücken P1 bis P3 gibt die Tabelle 4.
Zu den Windlasten abschließend auch der Vergleich zwischen der alten DIN 18055 und der neuen, nun gültigen DIN EN 12210. Prüfzeugnisse nach der alten DIN 18055 können als Nachweis für die entsprechenden neuen Klassen nur in Teilbereichen, das heißt nur für den Belastungsfall P2 herangezogen werden.
Fazit
Mit den neuen Normen müssen wir uns befassen, denn sie bringen uns in unserem Bemühen um eine einheitliche Prüfung in Europa einen wichtigen Schritt weiter.
Leider haben die dafür notwendigen Kompromisse zu einer Normenreihe geführt, die es dem Anwender nicht gerade einfacher machen. Viel Informationsbedarf also für Fensterhersteller, Architekten und ausschreibende Stellen, Prüfinstitute und alle anderen Beteiligten der Branche.
Johannes Trampert
Stabsstelle Technik der Aubi Baubeschläge GmbH
54411 Hermeskeil
Tel 0 65 03/9 17-0, Fax ~/9 17-1 01
Internet: www.aubi.de
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