1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Schreiner dürfen wieder Parkett legen

Allgemein
Schreiner dürfen wieder Parkett legen

Nach der neuen Handwerks-ordnung, die im April 1998 in Kraft trat, benötigt der Schreiner für das Verlegen von Parkett keine Ausübungsberechtigung mehr. Dies betrifft sämtliche Arbeiten und Leistungen, die dem Parkettlegerhandwerk zugeordnet sind: Fertigparkett, aber auch „echtes“ Parkett, hergestellt aus Parkettstäben, Tafelparkett, Parkettriemen. Das Renovieren von verlegtem Parkett gehört selbstverständlich dazu. Nach wie vor ist jedoch für die Schreinerbetriebe, die Parkettlegearbeiten anbieten und ausführen wollen, eine zusätzliche Eintragung nach § 6 Abs. 1 HWO für das Parkettlegerhandwerk notwendig. Ein gesonderter Befähigungsnachweis ist nicht mehr zu erbringen. Da diese Eintragung nur einen unnötigen Verwaltungsaufwand darstellt, bemüht sich der BHKH um deren Abschaffung. n

Tags
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de