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Selbstkontrolle wird verpflichtend

Produktnorm Fenster und Außentüren praktisch umgesetzt
Selbstkontrolle wird verpflichtend

Selbstkontrolle wird verpflichtend
Darstellung der Konformitätslevel und der zugehörigen Aufgaben. Fenster und Außentüren unterliegen dem System 3
Die letzte Stufe der Grundlagennorm für Fenster und Außentüren steht unmittelbar bevor. Darin enthalten: Die werkseigene Produktionskontrolle (WEP). Mit der endgültigen Fassung ist zur Jahresmitte zu rechnen. Welche konkrete Punkte anzugehen sind, erläutern Reiner Oberacker, Technische Beratung Glaser, Karlsruhe, und Ralf Spiekers, Technikreferent des BHKH.

Bekanntlich sind Produktnormen Werkstoff unabhängige Grundlagennormen, die Leistungseigenschaften für Bauteile festlegen und die auf Grund eines Mandates, also eines offiziellen Auftrags, der Europäischen Kommission erarbeitet wurden. Dabei wird auf andere Anforderungs- und Klassifizierungsnormen, auf Prüf- und Berechnungsnormen und auf Stoffnormen als mitgeltende Regelwerke verwiesen. Zusätzlich werden Vorgaben für den Konformitätsnachweis und die werkseigene Produktionskontrolle gemacht.

Letztlich ist die Produktnorm die Basis für die CE-Kennzeichnung dieser Produkte.
Werkseigene Produktionskontrolle
Die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WEP) ist eine wesentliche Voraussetzung für die Herstellererklärung der im CE-Zeichen anzugebenden Eigenschaften. Sie wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit neben der Prüfung der Produkte den größten Aufwand bedeuten, der auf die Betriebe zukommt. Es gibt jedoch bereits eine Reihe von Betrieben, in denen ein solches System oder zumindest wesentliche Teile davon schon vorhanden sind, z. B. ISO 9000 zertifizierte Betriebe, RAL-Gütezeichen-Betriebe, Betriebe mit dem HKH-Qualifizierungszeichen oder dem HKH-RAL-Kooperationszeichen. Auch sonstige Betriebe mit sehr guter innerer Organisation und Dokumentation müssen voraussichtlich keinen Mehraufwand betreiben. Generell sollte die Ein- und Durchführung einer WEP eher als künftige Möglichkeit zur Qualitätssicherung, denn als Last gesehen werden. Es ist eine Chance in dem Sinn, dass Abläufe und Verantwortlichkeiten durchdacht und ggf. neu strukturiert und optimiert werden können – vielleicht auch ein gutes Argument gegenüber einem unwilligen Mitarbeiter.
Ein Blick auf die Details der WEP zeigt schnell, dass die geforderten Punkte kein Hexenwerk sind. Im übrigen erarbeiten die Verbände zurzeit branchenübergreifende Konzepte zur WEP. „Die Betriebe sollen genau die Lösungen und Hilfen nutzen können, die sie für einen reibungslosen Ablauf benötigen“, so Rainer Kemner, Betriebstechnischer Berater vom ibat in Hannover. „Wir streben ein entsprechendes Baukastenmodell an“, so der Arbeitskreisleiter.
Bei der Betriebsbeschreibung geht es um Punkte wie Betriebsstandort, Tätigkeitsgebiete (z. B. Herstellung, Montage, Service), Qualifikation und Anzahl der Mitarbeiter, und Besonderheiten wie betriebliche Qualifikationen. Zur Beschreibung des Fenstersystems gehören Angaben zur Lamellierung, Profilierung, der Ausführung der Eckverbindungen bzw. Pfosten-/Riegel-Verbindungen, zur Verleimung, zu Öffnungsarten, Beschichtung und Dichtungen. Weitere Punkte können Beschläge, das Verglasungssystem etc. sein.
Die von dem EU-Leitpapier B zur WEP verlangte „Beschreibung und Überprüfung des Ausgangsmaterials und der Bestandteile“ kann im Rahmen der Systembeschreibung erledigt werden und besteht in der täglichen Praxis dann in einer ohnehin durchzuführenden Wareneingangskontrolle, etwa speziell bei Holz, Beschichtungsmaterialien, Glas, wobei jeweils eine angepasste Dokumentation erforderlich ist.
Zum Fertigungsablauf verlangt das Leitpapier Kontrollen und Prüfungen, die während der Herstellung in festgelegten Abständen durchzuführen sind. Dafür bietet sich die (einmalige) Dokumentation der einzelnen Schritte des gesamten Fertigungsablaufs an, innerhalb dessen die Stellen für Kontrollen und Prüfungen entsprechend der betrieblichen Notwendigkeiten festzulegen sind. Meist genügt eine Sichtprüfung. Sie kann aber auch ein Messen oder eine Funktionsprüfung, etwa durch Betätigen des Beschlags, sein.
Als „Muss-Vorschrift“ verlangt die WEP eine Dokumentation und Kennzeichnung. Dabei müssen die Produktbeschreibung, das Datum der Herstellung, die angewendeten Prüfverfahren, die Prüfergebnisse, die Akzeptanz-Kriterien und eventuelle Korrekturmaßnahmen notiert werden. Mit der Kennzeichnung, d. h. der Weitergabe des CE-Zeichens auf einem Begleitpapier (oder dem Produkt selbst) endet diese Dokumentation und erreicht sichtbar den Kunden.
Möglicher zeitlicher Ablauf
Viele Terminschätzungen lagen völlig falsch und sind schon lange überholt, bedenkt man die nun 15- jährige Entstehungsphase dieser harmonisierten Produktnorm. Dennoch: Das Normungsverfahren unterliegt einem relativ klar vorgegebenen zeitlichen Ablauf. Offen ist noch der exakte Start-Termin. 12 Monate nach der Veröffentlichung im EU Amtsblatt ist die CE-Kennzeichnung dann gesetzlich verpflichtend. Mit dem sehr kurzfristig zu erwartenden Erscheinen der entsprechenden Produktnorm ist eine große Dynamik zu erwarten. Mitglieder der Glaser-, Schreiner- und Tischlerverbände können von einer sehr weitgehenden Unterstützung ausgehen – auch wenn im Betrieb zusätzlicher Aufwand und Kosten anfallen werden.

Komponenten einer werkseigenen Produktionskontrolle (WEP)
  • Betriebsbeschreibung
  • Darstellung des Fenster-Systems
  • Beschreibung der Werkstoffe, Materialien, Zukaufteile
  • Verfahrensbeschreibung, d. h. im Wesentlichen des Fertigungsablaufs
  • Arbeits- und Prüfanweisungen
  • das Vorhandensein notwendiger Prüfmittel
  • Dokumentation und Kennzeichnung
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