Die passive Solarenergienutzung sollte stärker in die Novellen der Energieeinsparverordnung (EnEV) einbezogen werden, fordert der Bundesverband Flachglas. Während der solare Energieeintrag durch die Fenster noch in der Wärmeschutzverordnung von 1995 mit Hilfe der so genannten „Energiebilanz“ ausdrücklich bewertet wurde, änderte sich dies mit der 2002 eingeführten EnEV. „In dieser Hinsicht ist die aktuelle Verordnung ein Rückschritt, denn sie begrenzt einerseits den Wärmeverlust der Gebäudehülle, vernachlässigt aber andererseits die kostenlos nutzbare solare Strahlungsenergie, speziell bei der energetischen Gebäudemodernisierung. Dabei wäre es kein Problem, diesen Wert in Form der so genannten „äquivalenten U-Werte auszuweisen“, erklärt Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Flachglas. Die für 2009 und 2012 anstehenden Novellen der Energieeinsparverordnung seien die Gelegenheit, dieses Versäumnis zu korrigieren und die Energiebilanz von Gebäuden im wörtlichen Sinne transparenter zu machen. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollen 2009 und 2012 um jeweils 30 Prozent verschärft werden. „Die Glasbranche kann die beschlossenen Verschärfungen der EnEV schon heute erfüllen, denn sie hat die Wärmedämmung ihrer Produkte stark verbessert“, betont Grönegräs. So konnte der Wärmeverlust von Fenstern in den vergangenen 30 Jahren um nahezu vier Fünftel gesenkt werden.
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