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T-30 selbst hergestellt – die bessere Variante

Brandschutztüren
T-30 selbst hergestellt – die bessere Variante

Anspruchsvolle Produkte selbst herzustellen, unabhängig von Lieferzeiten zu sein, die Wertschöpfung im eigenen Betrieb zu behalten und individuelle Gestaltungsvarianten umzusetzen, sind nur einige der Gründe, warum sich immer mehr Tischler und Schreiner für die Eigenfertigung von Funktionstüren entscheiden. Weitere Vorteile sind: Das Profil des eigenen Unternehmens wird gestärkt, die Kompetenz und das Know-how hervorgehoben. Neben Schallschutz-, Rauchschutz- und Klimaschutz- Prüfzeugnissen bietet die Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks mbH – kurz: TSH – nun seit wenigen Monaten auch die Möglichkeit, Brandschutztüren in Lizenz selbst herzustellen.

Aufgrund gesetzlicher Anforderungen und nationalen Normen werden an Türen immer höhere Anforderungen gestellt, die im Regelfall durch Prüfungen nachzuweisen sind. Diese Entwicklung wird durch folgende in Kürze zur Veröffentlichung anstehende europäische Produktnormen vorangetrieben. Sie liegen derzeit noch als Entwürfe vor:

• prEN 14351–1 „Fenster und Türen – Produktnorm – Teil 1: Fenster und Außentüren ohne Feuerwiderstand und Schutz bei Feuer von außen“.
• prEN 14351–2 „Fenster und Türen – Produktnorm – Teil 2: Fenster und Türen ohne Feuerwiderstand“
• prEN 14351–3 „Fenster und Türen – Produktnorm – Teil 3: Produkte mit Feuerwiderstand und Schutz bei Feuer von außen“
Die Folgen sind eindeutig: Unternehmen des Tischler- und Schreinerhandwerks können Türen mit zugesicherten Eigenschaften nur dann selbst herstellen, wenn sie über die notwendigen Prüfzeugnisse verfügen und auch nach diesen Vorgaben herstellen.
Eine Möglichkeit Funktionstüren selbst herzustellen bietet die Gesellschaft für Systemlösungen des Tischler- und Schreinerhandwerks mbH – kurz – TSH System GmbH. Sie wurde von allen Verbänden des Tischler- und Schreinerhandwerks gegründet, um Innungsbetriebe in die Lage zu versetzen, derartige Türen mit zugesicherten Eigenschaften herzustellen, ohne die dafür notwendigen Prüfungen selbst durchführen zu lassen.
Gestartet wurde im Jahre 2001 zunächst mit einem Angebot für die Bereiche Rauchschutz und Einbruchschutz. Das System wurde kontinuierlich durch eigene Prüfungen ausgebaut und ergänzt. Zwischenzeitlich deckt das Angebot im Bereich Rauchschutz etwa 95 % der Anfragen ab. Schallschutztüren und klimastabile Türen kamen schon bald dazu.
Seit Mitte 2004 besteht nun auch die Chance, T-30 Türen selbst herzustellen. Realisiert wurde dies durch eine Kooperation mit einem Brandschutztürenhersteller, so dass die TSH System GmbH keine eigenen Prüfungen durchführen musste. Tischler und Schreiner haben so die Möglichkeit, Türen gemäß den zu Grunde liegenden Zulassungen herzustellen. Im Rahmen der Kooperation ist es erforderlich, dass die Lizenzpartner bestimmte Materialien beim Zulassungsinhaber erwerben. Mit dieser Regelung wird ein wesentlicher Beitrag zur Fremdüberwachung geliefert, welche bei der Herstellung von T-30 Türen vorgeschrieben ist.
So können nun folgende Bereiche und wichtige, zugesicherte Eigenschaften von Türen im Sinne der o. g. Produktnorm-Entwürfe, abgedeckt werden:
• Feuerschutz (1- und 2-flügelige T-30 Türen, in Kooperation mit einem Zulassungsinhaber)
• Rauchschutz (1- und 2-flügelig, Türflügel bis 3,2 m x 1,41 m und zahlreiche weitere Varianten)
• Schallschutz (Schallschutzklasse 1, 2 und 3 )
• Wärmeschutz (Nachweis Luftdurchlässigkeit und Schlagregendichtheit)
• Einbruchschutz (Widerstandsklasse WK 2 und WK 3)
• Klimastabilität (Verhalten zwischen zwei unterschiedlichen Klimaten).
Zwischenzeitlich nutzen etwa 120 Unternehmen das Lizenzangebot im Bereich Rauchschutz, Einbruchhemmung und Schallschutz.
Die separate Lizenz für die T-30 Tür wird zurzeit von ca. 20 Betrieben verwendet.
Wichtiger Baustein im Brandschutzkonzept – Die Brandschutztür
Feuer zerstört jedes Jahr ein Privatvermögen von über 3 Milliarden Euro. Rund 200 000 mal pro Jahr kommt die Feuerwehr zum Einsatz. Jedes Jahr sterben in Deutschland über 600 Menschen bei Bränden in Privathaushalten, weitere 6000 werden mit Verbrennungen und Rauchvergiftungen stationär in Krankenhäusern behandelt.
Feuerschutzabschlüsse („Brandschutztüren“) sind dafür bestimmt, im Gefahrenfall der Ausbreitung eines Feuers durch Baukörperöffnungen für eine bestimmte Zeit entgegenzuwirken, d. h. den Durchtritt von Feuer durch Öffnungen in Wänden oder Decken solange zu verhindern, dass eine Rettung von Menschen über den sog. zweiten Rettungsweg möglich ist und die angrenzenden Gebäudeteile durch die Feuerwehr gesichert werden können. Unter Berücksichtigung der Alarmierungszeiten der Feuerwehr werden in Deutschland nur Feuerschutzabschlüsse verwendet, die einem Feuer mindestens 30 Minuten („feuerhemmend“) widerstehen können. Bei besonderen Anforderungen werden Feuerschutzabschlüsse verwendet, die eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minuten („feuerbeständig“) haben.
Da Feuerschutzabschlüsse ihren bestimmungsgemäßen Verwendungszweck nur im Schließzustand „geschlossen“ erfüllen können, müssen sie „selbstschließend“ sein und dürfen nur kurzzeitig für den Durchgang von Personen geöffnet werden.
Falls Feuerschutzabschlüsse im Schließzustand „überwiegend offenstehend“ verwendet werden sollen, sind Feststellanlagen zu verwenden, die komplett mit allen Bauteilen bauaufsichtlich zugelassen und mit Temperatursensoren ausgestattet sind oder auf die Brandkenngröße „Rauch“ auslösen.
Die allgemeinen und besonderen Bestimmungen des Zulassungsbescheids der verwendeten Feststellanlage sind einzuhalten.
Die Normenreihe DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ ist in allen Bundesländern als Technische Baubestimmung eingeführt und ist somit allgemein geltendes Baurecht.
Feuerschutzabschlüsse sind in baulichen Anlagen wie folgt vorgeschrieben:
• in Außenwänden im Bereich von Gebäudeinnenecken
• zur Unterteilung langer Flure in Brandabschnitte
• zur Abtrennung von Fluren und Treppenräumen
• in Brandwänden (Brandabschnitte) von größeren Gebäuden
• zur Abschottung von Notausgängen und Fluchtwegen.
Zusätzlich kann auch die Eigenschaft „rauchdicht“ gefordert sein, da Feuerschutzabschlüsse grundsätzlich auch ohne untere Dichtung hergestellt werden dürfen.
Daneben können aufgrund entsprechender Sonderbauverordnungen Feuerschutzabschlüsse in Gebäuden besonderer Nutzung (z. B. hohe Besucherfrequenz, Kinder, Schüler und Studenten oder alte, kranke oder behinderte Menschen) gefordert sein.
In den vielen Bundesländern bestehen Sonderbauverordnungen für folgende Arten von Gebäuden besonderer Nutzung:
• Gaststätten und Hotels
• Versammlungsstätten
• Schulen und Universitäten
• Kindergärten
• Krankenhäuser
• Seniorenheime
• Banken und Verwaltungen
• Bürogebäude.
In der Regel sind in der Baugenehmigung die Brandabschnitte und die entsprechenden feuerhemmenden/feuerbeständigen Türen von der Genehmigungsbehörde vorgeschrieben bzw. in den genehmigten Planungsunterlagen eingetragen. Wenn Feuerschutzabschlüsse hergestellt oder in ein Gebäude eingebaut werden müssen, sollte sich der Auftragnehmer vor Vertragsunterzeichnung in der Bauordnung und/oder zugehörigen Verwaltungsvorschrift des Landes, in dem die Türen eingebaut werden, vergewissern, ob die Ausschreibung bezüglich der Feuerschutzabschlüsse vollständig ist.
Rauchschutz kann Leben retten
Am folgenschwersten ist in der Regel bei einem Brand die Rauchentwicklung: Rund 90 % aller Brandopfer sind Rauchtote.
In den einschlägigen Bauvorschriften sind daher zwingend Maßnahmen gefordert, die der Ausbreitung von Feuer und Rauch entgegenwirken. So schreiben beispielsweise die Landesbauordnungen einen zweiten Rettungsweg vor, der „nicht erforderlich ist, wenn die Rettung über einen sicher erreichbaren Treppenraum möglich ist, in den Feuer und Rauch nicht eindringen können“.
Bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen ist weiterhin vorgeschrieben, dass ihre Benutzung durch Raucheintritt nicht gefährdet werden darf.
In notwendigen Treppenräumen müssen Öffnungen zu notwendigen Fluren rauchdichte und selbstschließende Türen enthalten. Neben dem baurechtlich notwendigen Einbau von Rauchschutztüren empfiehlt sich immer die Prüfung im eigenen Interesse, ob zusätzliche Rauchschutztüren zur Erhöhung der Sicherheit gewünscht werden.
Planer und Bauherren sollten überprüfen, ob die gewählten Türen den Anforderungen entsprechen:
• Eine rauchdichte und selbstschließende Tür (Rauchschutztür) ist nach DIN 18095 geprüft und eine
• feuerhemmende und selbstschließende Tür nach DIN 4102 bzw. nach der europäischen Norm DIN En 1634.
Eine feuerhemmende, rauchdichte und selbstschließende Tür erfüllt beide o. g. Normen.
Oftmals ist den Bauherren nicht bewusst, dass Feuerschutztüren nicht ohne weiteres auch rauchdicht nach DIN 18095 sind!
In solchen Fällen wird oftmals viel Geld für ein falsches Produkt ausgegeben (Feuerschutz), ohne dass das Ziel, etwa 10 Minuten einen rauchfreien Rettungsweg zu sichern, erreicht wird.
TSH System GmbH
81377 München
Tel 089 54582829

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Werner Sedlmeyer von der Tischlerei Sedlmeyer, Frieberg- Rinnenthal:
„Funktionstüren – ob Rauchschutz, Schallschutz oder Brandschutz – werden im Objektbereich immer zum Einsatz kommen. Bisher mussten wir Funktionstüren zukaufen und waren abhängig von den Lieferzeiten. Mit der Eigenherstellung sind wir unabhängig und flexibel. Sonderwünsche und besondere optische Ansprüche sind leichter zu realisieren. Auch kurzfristig zu erledigende Aufträge können so angenommen werden.
Werblich nutzen wir die Tatsache, dass wir Funktionstüren selbst herstellen können.“

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Martin Kramp von der Werner AG, Laufach, sagt:
„Durch unseren Schwerpunkt bei Innentüren und Haustüren sind wir regelmäßig mit der Fragestellung nach Funktionstüren konfrontiert worden. Seitdem wir diese Türen selbst herstellen können, erhalten wir vermehrt Anfragen von Schreinerkollegen, welche diese Türen bei uns zukaufen möchten. Bei Vergabegesprächen und bei Kontakten mit Bauherrn ist es von großem Vorteil, wenn wir in den Funktionsbereichen „Rauchschutz, Schallschutz, Einbruchhemmung oder Brandschutz“ über fundierte Kenntnisse verfügen. Das Wissen um diese Funktionsbereiche wird honoriert.“

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Martin Huber, Firmenchef derSchreinerei Huber in Friftern-Neukirchen, meint:
„Die Eigenherstellung von Funktionstüren hat für uns eine große Bedeutung, da unsere Auftraggeber hohe gestalterische und technische Ansprüche an unsere Produkte stellen und die Einhaltung von Lieferzeiten eine hohe Priorität hat. Nachweise zu den zugesagten Eigenschaften werden immer häufiger gefordert. Mit einem flexiblen System, wie es die Verbände bereitstellen, können die meisten Aufträge abgewickelt werden. Da wir auch sehr viele Türen an Schreinerkollegen liefern, ist es von hoher Wichtigkeit, Spitzenprodukte anbieten zu können. Die Flexibilität hat Vorteile für unsere Kunden und verschafft uns einen Wettbewerbsvorteil.“
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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