Auf Grund der neuen Energieeinsparverordnung und geänderter Normen hat der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e. V. das Merkblatt ES.01 „Die richtigen U-Werte von Fenstern, Türen und Fassaden“ angepasst. Für die U-Werte ergeben sich durch die Weiterentwicklung der europäischen Grundlagennormen teilweise höhere Werte. Bereits mit In- krafttreten der ersten Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde auf europäische U-Werte umgestellt. Allerdings lagen den geänderten Bezeichnungen auch neue Verfahren zu Grunde, die zu anderen Zahlenwerten führten. Die zweite Generation der europäischen Normen zur U-Wert-Bestimmung führt nun zu weiteren Veränderungen. Das Merkblatt informiert über die veränderten Methoden und die daraus resultierenden neuen Kennwerte von Fenstern (UW), Türen (UD) und Vorhangfassaden (UCW), sowie der als Eingangsgrößen erforderlichen Kennwerte der Komponenten Rahmen (Uf), Glas (Ug), Paneel (Up), Pfosten (Um) und Riegel (Ut). Erstmals ist ein Anhang zur Beurteilung von Kennwerten nach früheren Verfahren aufgeführt, an dem sich die Entwicklung der Wärmedurchgangskoeffizienten für identische Produkte ablesen lassen. Dies ist eine wichtige Hilfestellung, um die Einsparpotenziale durch den Austausch technisch veralteter Fenster zu ermitteln.
Das Merkblatt wurde in Zusammenarbeit mit BIV des Glaserhandwerks, Hadamar, dem Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH), Berlin, dem Bundesverband Flachglas (BF), Troisdorf, und dem Bundesverband Rollladen + Sonnenschutz, Bonn, erstellt. Eine Leseprobe ist unter www.window.de in Auszügen einzusehen und kann per E-Mail über technik@window.de bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 9,50 Euro. Mitglieder des VFF erhalten jeweils ein kostenloses Exemplar.
VFF
60594 Frankfurt / M.
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