Die Deutsche Bauaufsicht fordert einen zusätzlichen Nachweis zum CE-Zeichen für Fenster und Außentüren: Per Ü-Zeichen soll erklärt werden, dass die Bestandteile von Fenstern und Außentüren mindestens normalentflammbar sind, berichten die Verbände BHKH, VFF und Glaserhandwerk. Die neue Bauregelliste 2007/2 hatte erstmals die Produktnorm für Fenster und Außentüren EN 14351-1, die die Grundlage für das CE-Zeichen bildet, aufgeführt.
Der Nachweis in den Anlagen der Bauregelliste sei notwendig, weil die harmonisierte Produktnorm außer bei Dachflächenfenstern keine Festlegungen für das Brandverhalten der Fenster und Außentüren enthalte. Während der Koexistenzperiode bis zum 1. Februar 2009 gäbe es zwei verschiedene Ü-Zeichen für Fenster und Außentüren, so die Verbände.
Für Produkte mit Nachweisen auf Basis der nationalen Regelungen bleiben die bisherigen Ü-Zeichen bestehen. Produkte mit dem CE-Zeichen müssen ein ergänzendes Ü-Zeichen tragen.
„Um sich abzusichern, sollten sich Hersteller die Normalentflammbarkeit der Zulieferteile bestätigen lassen – soweit diese im geschlossenen Zustand des Fensters beziehungsweise der Tür zugänglich sind“, empfiehlt Lutz Lawer, Vorsitzender des Bundesfachbeirates Fenster und Fassade im BHKH.
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