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Tischler und die Euronorm
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Auf die existenziellen Gefahren der geplanten europäischen Produktnorm pr EN 14351–1 für Tischlerbetriebe, hat der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) beim Wirtschaftsministerium hingewiesen. Diese Norm soll zugesicherte Eigenschaften für Fenster und Außentüren regeln.

Hintergrund sind die befürchteten hohen Prüf- und Produktionskosten, wenn das zuständige Europäische Komitee für Normung (CEN) nicht zwischen Einzel- und Serienproduktion unterscheidet. Das CEN lehnt eine entsprechende Definition bisher ab. Der jetzige Entwurf der Norm sieht in jedem Fall – also sowohl bei Serien- als auch bei Einzelfertigung – kostenintensive Erst-Typ-Prüfungen durch notifizierte Institute vor.
Dies könnte gravierende Folgen haben. „Für uns Tischler, die ihre Fenster und Außentüren in der Regel einzeln anfertigen, wären diese Prüfungen schlicht zu teuer“, erklärte Lutz Lawer, Vorsitzender des BHKH-Fachbeirates Fenster und Fassade. „Viele Betriebe stünden vor dem Aus.“
Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Situation erkannt. „Sie würde eine Benachteiligung des Handwerks bedeuten“, heißt es in einem Schreiben an den BHKH. Eine klare Definition der Serien- und Nichtserienproduktion in der Norm sei wichtig. „So könnte sichergestellt werden, dass bei einer Einzelfertigung, welche im Handwerk oft zu finden ist, vereinfachte Verfahren zum Nachweis möglich sind“. Der BHKH plädiert dafür, die Regelung für handwerkliche Einzelanfertigung in der Bauproduktenrichtlinie anzuwenden. Demnach reicht nebst werkseigener Produktionskontrolle eine Erstprüfung durch den Hersteller oder durch eine von ihm beauftragte Prüfstelle. Diese muss nicht notifiziert sein.
„Wir stimmen mit Minister Clement überein, dass gerade kleinere und mittlere Unternehmen von bürokratischen Hürden entlastet werden müssen“, sagte Lutz Lawer.
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