Korpusmöbel mit lackierten Oberflächen können insbesondere im Neuzustand zur Belastung der Innenraumluft mit flüchtigen organischen Substanzen, auch VOC genannt (Volatile Organic Substances), beitragen. Das Ausmaß der VOC-Freisetzung hängt insbesondere von den folgenden Faktoren ab:
• Das Lacksystem (enthaltene emittierbare Stoffe)
• Die Oberfläche (offenporige Materialien emittieren länger)
• Die Verarbeitung (Flächenauftrag in g/m², Anzahl der Schichten)
• Die Aushärtebedingungen (Temperatur, Zeit, Luftwechsel, Luftfeuchte).
Auch wenn eine Lackschicht bereits so weit gehärtet ist, dass sie nicht mehr klebt, hält der Lösemittelgeruch noch mehrere Tage an.
Häufig sind noch bedenklich hohe Konzentrationen ausgasender Stoffe messbar, auch wenn es im Geruch keine Auffälligkeit gibt. Präzise Aussagen sind nur durch Messungen unter standardisierten Bedingungen möglich.
Von einem modernen Lacksys-tem für Möbeloberflächen muss gefordert werden, dass nach angemessener Aushärtezeit die hiermit la-ckierten Möbel problemlos im Innenraum aufgestellt werden können.
In vergleichenden Messungen wurden durch das Institut TÜV Produkt und Umwelt GmbH unterschiedliche lösemittelhaltige PUR-Möbellacke als vollständige Schichtaufbauten geprüft. Hierzu wurden buchefurnierte Tischlerplatten nach Herstellervorschrift beschichtet und bei Raumtemperatur ausgehärtet.
An den so hergestellten Mustern wurden in einer gläsernen Prüfkammer unter definierten Bedingungen die VOC-Emissionen nach 5, 12, 19 und 27 Tagen Aushärtezeit gemessen. Erfasst wurden hierbei unter anderem die Stoffgruppen Alkane, Ester, aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkohole, Glykole und Glykolether, Ketone und Aldehyde, halogenorganische Verbindungen, Isocyanate, Formaldehyd und Phenol.
Der zeitliche Verlauf der VOC-Emission folgt einer charakteristischen Abklingkurve. Die stärkste Freisetzung findet zu Beginn der Aushärtung statt, mit zunehmender Dauer reduziert sich die zeitliche Abnahme.
Für emissionsarme Korpusmöbel wird das “TOXPROOF-Zeichen” des TÜV Rheinland/Berlin Brandenburg vergeben. Hiernach gilt neben der Begrenzung von Einzelstoffen und Stoffgruppen ein VOC-Summengrenzwert von 800 µg/m³. Zahlreiche Messungen zeigten, dass lösemittelhaltige Lacksysteme diesen Summengrenzwert sowie die weiteren Einzelgrenzwerte nach 12 Tagen Aushärtezeit einhalten. Bei Aufbauten aus drei Schichten waren im Einzelfall bis zu sechs Wochen Aushärtezeit erforderlich.
Für geprüfte Lacksysteme wird das PROOF-Zeichen des TÜV Rheinland/Berlin Brandenburg vergeben. Hierbei werden auch die Rezepturen auf bedenkliche Bestandteile überprüft. Die mit diesem Zeichen gekennzeichneten Lacksysteme geben dem Anwender Sicherheit, dass die hiermit beschichteten Holzoberflächen nach spätestens sechs Wochen Aushärtezeit den strengen “TOXPROOF-Kriterien” für emissionsarme Möbel genügen. o
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