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Wie hoch darf die Bodenschwelle sein?

Wenig konkrete Informationen verfügbar*
Wie hoch darf die Bodenschwelle sein?

Was für “Wohnungseingangstüren” gilt, trifft leider auch beim Thema “Haustür” zu: es gibt kaum spezifische Normen oder sonstige Regelungen, weder was die Konstruktion, noch was die sonstigen Funktionen angeht. So gibt es z. B. bedauerlicherweise keine Anforderungen an eine Mindest-Einbruchhemmung. Ebenso spärlich sind die Informationen, wenn es um die Höhe der Bodenschwelle geht.

Minimale Höhe
Aufgrund der konstruktiven Anforderungen und der Falzgestaltung (in einer Ebene umlaufende Dichtung) ergibt sich eine Mindest-Schwellenhöhe, die sich letztendlich nur noch aus 4 mm Überschlag (Dichtung im Aufschlag beim Einfachfalz) und ca. 5 mm Bodenluft (Türflügel zu OFF) zusammensetzt, also insgesamt ca. 9 mm beträgt.
Maximale Höhe
Eine Begrenzung der maximalen Höhe ist dem Autor nicht bekannt. Aufgrund der obigen Beschreibung und der sich ergebenden minimalen Höhe braucht aber eigentlich keine Schwelle höher als 20 mm zu sein, es sei denn, unterschiedliche Belagshöhen (innen/außen) oder andere Sonderkonstruktionen (nach außen aufgehende Türen, extreme Schlagregenbelastung usw.) machen höhere Schwellenausbildungen notwendig. Rüdiger Müller erwähnt in seinem Fachbuch “Haustüren” (erschienen im Bauverlag) eine maximale Höhe von 25 mm, die aber ohne zwingenden Grund eigentlich nicht gewählt werden sollte.
Barrierefreie Wohnungen
Die obige Aussage wird gestützt durch die DIN 18025-1 “Barrierefreie Wohnungen – Wohnungen für Rollstuhlfahrer – Planungsgrundlagen” in der es unter Punkt 5.2 heißt: “Untere Türanschläge und -schwellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein.” Außerdem stehen dort unter Punkt 4 noch die bemerkenswerten Sätze: “Türen müssen eine lichte Breite von mindestens 90 cm haben” und “Türen sollten eine lichte Höhe von mindestens 210 cm haben.” n
*Von Dipl.-Ing (FH) Rainer Kemner. Der Autor ist technischer Berater beim Institut für Betriebs- und Arbeitstechnik (iBAT) des Landesinnungsverbandes des Tischlerhandwerks in Niedersachsen und Bremen.
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