Kritisch äußerte sich die Gütegemeinschaft Laminatfußboden e.V. zu Inhalten der ZDF-Sendung WISO vom 2. August, in der es um die Beratungsqualität in Baumärkten ging. U.a. war die Empfehlung des richtigen Leimes zur Verlegung von Laminatfußböden Thema. Der verantwortliche Journalist kam zu dem fachlich nicht haltbaren Schluß: “Jeder Baumarkt verkaufte dem Wiso-Tester einen Weißleim nach DIN EN 204 D3, der nur nach der sogenannten Beanspruchungsgruppe D3 wasserfest sein muß – allerdings nur für wenige Minuten! Gerät Wasser auf die Fugen und verbleibt dort für längere Zeit, dann quillt der Kleber nach D3 auf und man kann sich gleich einen neuen Fußboden legen lassen. Nur Kleber, die nach DIN EN 204 wasserbeständig sind, halten längerfristigem Wassereinfluß stand.”
Das, so die Gütegemeinschaft, sei nach dem heutigen Stand der Technik ausgemachter Unfug. Die Prüfverfahren nach EN 204 für Weißleime sind für Laminatböden mit ihrem spezifischen Aufbau- und Trägermaterial nur bedingt anwendbar. Und D4 heißt vor allem Kochwasserbeständigkeit. Aber wie soll man einen verlegten Laminatboden in der Praxis acht Stunden kochendem Wasser aussetzen? Die technischen Spezialisten der Gütegemeinschaft sind der Auffassung, daß für die Verlegung von Laminatböden geeignete Weißleime nicht ohne weiteres nach der D3/D4-Kategorisierung zu klassifizieren sind. Ein herkömmlicher D4-Weißleim oder Kleber ist in aller Regel für Laminatboden-Anwendung zu starr und läßt sich nicht wie ein normaler Weißleim nach dem Verlegen von der Oberfläche entfernen. n
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