Die Neufassung der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ konkretisiert grundlegend die Anforderungen bezüglich des Gewerbelärms. Sie erfaßt nahezu alle Formen gewerblicher und industrieller Tätigkeit, von denen Geräusche ausgehen.
Die Immissionsrichtwerte und Beurteilungsverfahren werden aber auch auf die Lärmbewertung in anderen Bereichen Auswirkungen haben, beispielsweise auf Probleme mit lauten Nachbarn.
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