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ZTVen wurden überarbeitet

Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.
ZTVen wurden überarbeitet

Zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen ist eine genaue Vorarbeit bereits in der Planungsphase notwendig. Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF) hat bei der vollständigen Überarbeitung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) und der Zusammenstellung der „Hinweise“ die neuen europäischen Normen wie auch die Vorgaben der neuen EU-Vergaberichtlinien und des ÖPP-Beschleunigungsgesetzes berücksichtigt. Die ZTV sind daher insbesondere auch für die Ausschreibung durch die öffentliche Hand geeignet.

Um die Forderungen der Landesbauordnungen zu erfüllen, müssen die aktuelle Bauregelliste und die Liste der Technischen Baubestimmungen bzw. die darin enthaltenen Richtlinien beachtet werden – sie werden Vertragsgrundlage. Darüber hinaus fordern die Bauregelliste und die Landesbauordnungen einen Nachweis einer werkseigenen Produktionskontrolle. Die gewünschte Leistungsfähigkeit des Fensters ist durch entsprechende Klassen und Kennwerte vorzugeben.
Für die Gebrauchstauglichkeit von Fenstern ist der fachgerechte Einbau in den Baukörper wesentlich und sollte detailliert beschrieben sein. Der Bieter hat alle mit den ZTV für die Angebotsabgabe geforderten Nachweise zu erbringen, damit die Erfüllung der gestellten Anforderungen vom Auftraggeber im Rahmen der Angebotsbewertung umfassend geprüft werden kann. Eindeutige Anforderungen, sowohl an die Fertigung als auch an die Montage, ermöglichen dem Planer bzw. Bauherrn eine umfassende Kontrolle und einen Vergleich der Angebote. Der Fensterhersteller profitiert von der Möglichkeit einer transparenten und kostengenauen Kalkulation und kann so die Konstruktion auch entsprechend funktionsgerecht umsetzen.
Die Ausarbeitung der Neufassungen der ZTV sind in Zusammenarbeit mit dem ift Rosenheim, dem Institut des Glaserhandwerks für Verglasungstechnik und Fensterbau, Hadamar, dem BHKH sowie der RAL-Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren e.V. erstellt und mit den Mittelinstanzen abgestimmt. Die Anwendung der ZTV ist nur in vollständiger und unveränderter Form gestattet. Die Veröffentlichungen können im PDF-Format auf der Homepage des Verbandes www.window.de herunter geladen, eingesehen und ausgedruckt werden. Um Missbrauch zu vermeiden, sind aber Änderungen an den Dokumenten nicht zugelassen. Der Download ist derzeit kostenfrei.
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