Das von den handwerklichen Verbänden betriebene CE-Kennzeichnungssystem CE plus wurde an nachgewiesenen Leistungseigenschaften für Holzfenster mit Absturzsicherungen erweitert. Entsprechend wird die Eignung von Holzrahmen für die Aufnahme von absturzsichernden Scheiben nach den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) nachgewiesen.
Dieses Fenstermerkmal ist zwar nicht Teil der Produktnorm der DIN EN 14351-1 und damit in der CE-Kennzeichnung dieser Produkte aufzunehmenden Leistungseigenschaften. Wenn das Thema „Absturzsicherung“ mit Fenstern bzw. Verglasungen im Raum steht, gilt dafür sofort die TRAV; zukünftig wird das der Teil 4 der DIN 18008 „Glasbemessung“ sein. Für diesen Nachweis wurden von der Fenster Marke Tischler/Marke Schreiner Prüfungen beim Prüfzentrum für Bauelemente (PfB) in Stephanskirchen durchgeführt. Wie das Ergebnis gezeigt hat, funktionierten große Elemente (1160 x 2160 mm) bei 450 mm Fallhöhe für die Kategorien C2, C3 und auch bei 900 mm Fallhöhe in Kategorie A problemlos. Bei den „kleinen Fenstern“ (660 x 1160 mm) sind Zusatzwinkel erforderlich.
Der Nachweis der Eignung von Holzfensterrahmen wurde in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) erstellt und kann bei dem Fachverband Tischler NRW angefordert werden.
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