Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. hat ihre Richtlinie zur „Befestigung tragender Beschlagteile von Dreh- und Drehkipp-Beschlägen“ (kurz: TBDK) als neue Fassung mit Stand 2014-05-05 veröffentlicht. Bereits vorhandene Prüfergebnisse für aufliegende Beschläge, die an Flügeln bis 150 kg eingesetzt werden, bleiben unverändert gültig. Erneute Prüfungen sind bis zu dieser Flügelmasse nicht erforderlich. Bei Flügelmassen größer 150 kg und beim Einsatz von verdeckt liegenden Ecklagern werden jedoch neue Prüfungen entsprechend den überarbeiteten Anforderungen der verbesserten TBDK erforderlich.
Hierzu der Obmann des verantwortlichen Güteunterausschusses Rene Baumgartner: „Wir möchten mit der TBDK dem Fenster- und Fenstertürenhersteller Hilfestellung geben, die Befestigung der Beschlag-teile korrekt zu dimensionieren, um die Beanspruchungen auf die Lagerstellen, die sich durch den Gebrauch seiner Bauelemente ergeben, sicher abtragen zu können. Durch die vorgenommene Revision sind die Anforderungen an die Befestigung von Beschlägen an Fenstern und Fenstertüren besser reproduzierbar. Die ausführlichen Definitionen, insbesondere zu den Begriffen „aufliegend“, „verdeckt liegend“ oder „halbverdeckt liegend“, bleiben unverändert.“
Die Richtlinie kann kostenlos in 25 Sprachen auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser-Beschläge e. V., unter www.beschlagindustrie.de, heruntergeladen werden. (sk)
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