Der Oberflächenspezialist Rosner teilt mit, dass alle seine Produkte aus dem Standardsortiment uneingeschränkt ohne Schulungspflicht angewendet werden können.
Seit dem 24. August 2023 sind Schulungen für Anwender zum Umgang mit Diisocyanaten verbindlich vorgeschrieben. Von der Schulungspflicht ausgenommen sind Produkte, deren Diisocyanat-Konzentration weniger als 0,1 Gewichtsprozent beträgt. Alle Standardprodukte von Rosner – lösemittelhaltig wie wasserbasierend – unterschreiten bereits seit mehreren Jahren den neuen Grenzwert und sind daher von der Schulungspflicht ausgenommen. Somit sei sichergestellt, dass die Rezepturen der bekannten Qualitäten zukünftig nicht angepasst werden und sich die Verarbeitung und hohen Beständigkeiten nicht verändern. Auch etwaige Zertifizierungen der Lacksysteme bleiben unverändert bestehen. (ra)
Rosner – eine Marke der Mipa SE, 84051 Essenbach