Zum Januar 2012 ist das Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll es Arbeitnehmern ermöglichen, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Die Familienpflegezeit ermöglicht es den Beschäftigten, die einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen möchten, die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 15 Stunden für einen Zeitraum von bis
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BM online 04|2012