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Arbeiten in England und Holland

Merkblätter von der Gewerbeförderungsstelle
Arbeiten in England und Holland

Mit ihrer Leistungsfähigkeit haben Handwerksunternehmen aus Deutschland in Großbritannien einen überaus guten Ruf und damit auch entsprechende Marktchancen. Vor diesem Hintergrund hat das von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) geleitete Außenwirtschaftsprojekt STEPs jetzt seine Reihe mit Ländermerkblättern um die Publikation „Arbeiten in Großbritannien“ erweitert. Sie gibt Handwerksbetrieben einen schnellen Überblick über formale Voraussetzungen bei vorübergehenden Tätigkeiten jenseits des Kanals und informiert über Steuervorschriften, bei der Sozialversicherung und zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Außerdem werden die Zulassungsvoraussetzungen für gefahrgeneigte Berufe dargestellt. Das 20-seitige Heft (plus ausführliche Anlagen) kann kostenlos bei der LGH bestellt werden. Um die gleichen Punkte geht es auch in dem Ländermerkblatt „Arbeiten in den Niederlanden“. Auf insgesamt 18 Seiten werden ergänzend Zahlungsgepflogenheiten sowie Normen und technische Regeln angesprochen. Vor allem Bau- und Ausbaubetriebe, dürfte darüber hinaus der „Lohnkostenvergleich im Bauwesen NRW/NL“ interessieren. Sein vielleicht überraschendes Ergebnis: Der Stundenlohn für deutsche Bauarbeiter ist geringer als für niederländische Kollegen.

(Bestellmöglichkeit über Tel 0211 30108382; stolz@lgh.de).
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