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Bleibt die Ausnahme für Handwerker-Transporter?

Verkehrsausschuss des Europaparlaments zur Maut
Bleibt die Ausnahme für Handwerker-Transporter?

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, alle Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ohne Ausnahmemöglichkeit in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen. Aktuell gilt in Deutschland eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Diese drohte dadurch zu entfallen.

Im Dezember 2020 hatten die EU-Verkehrsminister eine Einigung erzielt, die es den EU-Mitgliedsländern überlässt, diese Fahrzeuge von Unternehmen außerhalb des Transportgewerbes von der Maut auszunehmen, wenn sie damit ihre Materialien befördern. Jetzt hat der Verkehrsausschuss des Europaparlaments diese Ausnahme bestätigt. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Wir haben die Handwerkerausnahme gefordert und begrüßen dieses Zwischenergebnis daher. Jetzt muss das Plenum des Europaparlaments abschließend zustimmen.“

„Die Handwerkerausnahme ist dringend erforderlich. Denn in Deutschland wären die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet“, so Pakleppa. „Das deutsche Mautnetz erstreckt sich nämlich mittlerweile neben den Autobahnen auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52 000 km.“

Anders als im Transportgewerbe kann die streckenbezogene Maut im Baugewerbe keine Lenkungswirkung entfalten, da die Baubetriebe die Transporte nicht auf andere Verkehrsträger verlagern können. Gerade im ländlichen Raum sind längere Anfahrtswege unumgänglich.

Fatal wäre es, so der ZDB, wenn gerade in der jetzigen Situation, die so dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur unnötig behindert und verteuert würden.

„Wir begrüßen das Votum des Verkehrsausschusses ausdrücklich und fordern das Europaparlament auf, in seiner abschließenden Befassung die Ausnahmeoption für Fahrzeuge von Handwerksunternehmen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zu beschließen. Damit werden den Bauunternehmen zusätzliche Bürokratie und Kosten erspart“, so Pakleppa abschließend. (bs)

www.zdb.de

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