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Neue Mautbelastung für Handwerker ab 1. Oktober

ZDH prangert unverhältnismäßige Einstufung von Anhängern an
Neue Mautbelastung für Handwerker ab 1. Oktober

Neue Mautbelastung für Handwerker ab 1. Oktober
Obwohl Handwerksmeister keine Transportunternehmer sind, werden sie mit den neuen Bestimmungen zahlreich zur Maut herangezogen. (Foto:Tim Reckmann, Pixelio)
Für Fahrzeuge zwischen 7,5 und 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht verlangt der Staat ab Oktober die streckenabhängige Lkw-Maut auf Autobahnen und bestimmten Bundesstraßen. Betroffene Handwerker müssen sich somit neben zusätzlichen Streckengebühren auf weitere Belastungen durch Kosten und Bürokratie einstellen. Das erläuterte ZDH-Geschäftsführer Karl-Sebastian Schulte in einem Gastbeitrag für das KHS-Magazin „Brennpunkt Handwerk“.

Neue Gewichtsgrenze bezieht Anhänger mit ein
Obwohl Handwerksmeister keine Transportunternehmer sind, werden sie mit den neuen Bestimmungen zahlreich zur Maut herangezogen. Die Ausweitung trifft zwar vor allem das Bauhandwerk mit seinen Baustellenfahrzeugen. Doch auch Betriebe, die nur ab und an mit einem Anhänger Maschinen, Materialien oder ihre Produkte transportieren, müssen bereits bei geringfügiger Überschreitung der neuen Gewichtsgrenze durch einen Anhänger Maut berappen.
Die Vielzahl sehr unterschiedlicher Nachfragen der Betriebe bei Handwerkskammern und Fachverbänden zeige bereits, dass die Gewerke in sehr unterschiedlichen Konstellationen betroffen sind, erklärt Schulte. Diese Gewerke werden beispielsweise beim Einsatz von Anhängern sogar überproportional zur Kasse gebeten.
Unverhältnismäßige Bestimmungen für Anhänger
Besonders hohe Gebührensätze zahlen Betriebe beim Einsatz von Anhängern – auch wenn es sich meist nur um Gelegenheitsfahrten handelt. Denn maßgeblich für die Höhe der Maut ist neben der Schadstoffklasse die Gesamtzahl der Achsen, informiert der ZDH.
Selbst wenn das betreffende Fahrzeug mit zweiachsigem Anhänger ein Gesamtgewicht von nur etwas mehr als 7,5 Tonnen erreicht, fällt eine ebenso hohe Maut an wie bei einem 20 oder gar 30 Tonnen schweren Laster einer Spedition mit ebenfalls insgesamt 4 Achsen.
Der ZDH fordert hier: „Die Politik ist aufgerufen, diese unverhältnismäßige Einstufung nochmals zu überarbeiten. Die Höhe der Gebühren sollte sich an der realen Verschleißwirkung der Fahrzeuge auf die Straßen orientieren. Dieses Ziel muss umgehend umgesetzt werden.“
Bürokratie und weitere Belastungen
Die Mautpflicht bringt aber nicht nur die Streckengebühren selbst mit sich. Betroffene Handwerker müssen sich auf weitere Belastungen durch Kosten und Bürokratie einstellen.
Die Mauterfassung über den Einbau der bereitgestellten „On Board Units“ kosten schnell einige Hundert Euro. Alternativ muss jede einzelne mautpflichtige Fahrt über Internet oder Terminals angemeldet werden – ein zusätzlicher Aufwand, der Handwerker vom Tagesgeschäft ablenkt. Die Folge: Betriebe zahlen drauf, da sie die steigenden Mobilitätskosten oft nicht ohne weiteres an ihre Kunden weitergeben können. Auch die Einbeziehung des Gesamtnetzes der Bundesstraßen in die Bemautung ab 2018 trifft das vorwiegend regional agierende Handwerk hart.
Forderungen des ZDH
Der ZDH fordert, dass die laufende Diskussion um die zukünftige Einbeziehung aller Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen schleunigst beendet wird. „Das Handwerk sieht keine Rechtfertigung für die Übertragung der teuren Schwerlastermaut auf leichte und mittelschwere Nutzfahrzeuge außerhalb des klassischen Transportgewerbes“, heißt es weiter.
Dort seien jene schweren Lkw im Einsatz, die durch ihr hohes Gewicht einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen. Die Lkw-Maut müsse auf diese Fahrzeuge begrenzt bleiben.
Den wesentlichen Bestandteil des Fuhrparks des Handwerks hingegen bilden die leichteren Fahrzeuge. Werden auch solche bemautet, entsteht für Nutzer, die bereits über ihre Kfz- und Mineralölsteuer mehr als ausreichend zum Straßenerhalt beitragen, eine zusätzliche Belastung. Für die Unternehmer des Handwerks sei diese zusätzliche Belastung durch nichts zu rechtfertigen. Es sei ein großes Ärgernis, dass die Argumente des Handwerks gegen die Regelung leichtfertig beiseite geschoben wurden.
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