Das Berufsbildungsgesetz legt die wesentlichen Inhalte eines Ausbildungsvertrages fest. Mindestangaben nach § 11 sind:
- die persönlichen Daten von Azubi und Ausbildungsbetrieb
- der Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer sowie die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Berufsausbildung
- der Ausbildungsort sowie Maßnahmen außerhalb der regulären Bildungsstätte
- die tägliche Arbeitszeit
- die Dauer der Probezeit (1 bis 4 Monate)
- die Höhe der Vergütung und das Datum der Auszahlung (spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats)
- die Dauer des Urlaubs
- Kündigungsmöglichkeiten
- Hinweis auf eventuelle Tarif-verträge sowie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen
Nichtige Vereinbarungen sind:
- die Verpflichtung, nach Ende der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten
- das Verbot, den erlernten Beruf bei Konkurrenten auszuüben
- Zahlungen als Entschädigung für die Berufsausbildung oder von Vertragsstrafen z. B. bei Nichtantritt oder Kündigung.
Außerdem muss der Ausbildungsvertrag in jedem Fall schriftlich vorliegen. (nr/Quelle: BIBB)
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