1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Aktuelles » Markt & Branche »

Das muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein

Mindestinhalte und nichtige Vereinbarungen
Das muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein

Das muss im Ausbildungsvertrag geregelt sein
Vorlage für einen Ausbildungsvertrag (Foto: GG-Berlin, Pixelio)
Das Berufsbildungsgesetz legt die wesentlichen Inhalte eines Ausbildungsvertrages fest. Mindestangaben nach § 11 sind:

  • die persönlichen Daten von Azubi und Ausbildungsbetrieb
  • der Ausbildungsberuf, Beginn und Dauer sowie die zeitliche und inhaltliche Gliederung der Berufsausbildung
  • der Ausbildungsort sowie Maßnahmen außerhalb der regulären Bildungsstätte
  • die tägliche Arbeitszeit
  • die Dauer der Probezeit (1 bis 4 Monate)
  • die Höhe der Vergütung und das Datum der Auszahlung (spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats)
  • die Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsmöglichkeiten
  • Hinweis auf eventuelle Tarif-verträge sowie Dienst- oder Betriebsvereinbarungen
Nichtige Vereinbarungen sind:
  • die Verpflichtung, nach Ende der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb weiter zu arbeiten
  • das Verbot, den erlernten Beruf bei Konkurrenten auszuüben
  • Zahlungen als Entschädigung für die Berufsausbildung oder von Vertragsstrafen z. B. bei Nichtantritt oder Kündigung.
Außerdem muss der Ausbildungsvertrag in jedem Fall schriftlich vorliegen. (nr/Quelle: BIBB)
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de