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„Das wird mir das Genick brechen“

Schreinermeister in der Haftungsfalle
„Das wird mir das Genick brechen“

Wenn ein Handwerker von seinem Lieferanten mangelhafte Ware bekommt und diese einbaut, ist er haftbar. Auch wenn der Produktmangel nicht ersichtlich war. Dies musste Volker Odenbach aus Landau schmerzlich erfahren. Ihn trifft die unfaire Gesetzeslage mit voller Härte.

Odenbach hatte das Atelier eines Künstlers mit hochwertigen Stahlfenstern ausgestattet. Als die Fenster sechs Wochen nach dem Einbau Rost ansetzten, stellte sich heraus: Sie waren zwar oberflächenbehandelt, aber darunter nicht verzinkt. Zwar hat sich der Hersteller bereit erklärt, die Fenster zu ersetzen – doch den Ausbau der schadhaften Fenster und den Einbau der neuen, von denen eins fast eine halbe Tonne wiegt, muss Odenbach selbst stemmen. Da er dafür einen Kran anmieten muss, belaufen sich die Kosten auf 16.000 Euro. Zudem fordert der Künstler 10.000 Euro Schadensersatz, weil er während des Umbaus sein Atelier nicht nutzen kann.
„Das wird mir das Genick brechen“, klagt der 61-Jährige, der das Unternehmen vor 35 Jahren gegründet hat und es einstmals mit fast 20 Mitarbeitern führte. Heute arbeitet er alleine und freute sich sehr über den Auftrag des Kunden, für den er schon einmal zur vollsten Zufriedenheit tätig gewesen war. „Nun stehe ich vor dem Nichts“, fasst der erfahrene Schreinermeister zusammen.
Aufruf an die Kollegen
Sein Appell an Kollegen: „Unterstützen Sie die Online-Petition ,Mit einer Stimme’.“ Auch der Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland unterstützt die Handwerksinitiative, die dazu beitragen will, dass Handwerker nicht länger auf den Ein- und Ausbaukosten sitzen bleiben, wenn aufgrund von Materialmängeln, die der Hersteller zu verantworten hat, Gewährleistungsansprüche anfallen. Dafür braucht sie insgesamt 50. 000 Unterstützer, denn erst dann wird eine Online-Petition im Bundestag behandelt. „Auch wenn es mir nichts mehr nützen wird: Ich will wenigstens dazu beitragen, dass andere Handwerker unter einer fairen Gesetzeslage arbeiten können“, schließt Odenbach ab. (ra)
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