Ernüchternd fällt die Bilanz der vor 12 Jahren von IG Metall und TSD erarbeiteten Aufstiegsfortbildungen aus: Die Abschlüsse „Kundenberater“, „Fertigungsplaner“ und „Fachbauleiter im Tischlerhandwerk“ wurden bisher kaum nachgefragt und sind nun bedroht.
Fortbildung für engagierte Fachkräfte
Die drei Karrierewege basierten auf der gemeinsamen Einschätzung, dass die Anforderungen an qualifizierte Fach- und Führungskräfte im Tischlerhandwerk aufgrund technischer, struktureller und wirtschaftlicher Veränderungen ständig gestiegen sind. Außerdem sollte gut ausgebildeten Fachkräften ein attraktives Angebot zur Weiterbildung und damit zur eigenen Karriereplanung gemacht und die „Karrierelücke“ zwischen Meister und Geselle geschlossen werden.
Kaum Förderung der Mitarbeiter
Die Hoffnung, dass die Betriebe die Personalentwicklung ernst nehmen und ihre Fachkräfte bei der Weiterbildung fördern und unterstützen würden, hat sich jedoch in der Breite nicht erfüllt. Zudem hatten die Meisterschulen, so die Bilanz, kein Interesse daran, entsprechende Vorbereitungskurse anzubieten, da sie vor dem Hintergrund rückläufiger Bewerber für die Meisterprüfung nicht noch ein Angebot unterhalb der für Meisterschüler erforderlichen Stundenzahl anbieten wollten. Im Lauf der Jahre habe es nur einige Absolventen der Prüfung „Fachbauleiter/in im Tischlerhandwerk“ und „Fertigungsplaner/in im Tischlerhandwerk“ gegeben.
Ist der Kundenkontakt reine Chefsache?
Dem Kontakt zwischen Kunden und Betrieb sei ebenfalls keine Aufmerksamkeit zuteil geworden: Es gibt keine Absolventen der Prüfung „Kundenberater/in im Tischlerhandwerk“. Dieses Thema scheine unter den Meistervorbehalt zu fallen.
Letzte Chance: dreijährige Gnadenfrist
Mangels Nachfrage wollte das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Verordnung nun aufheben. Nicht zuletzt dem Einsatz von IG Metall und DGB sei es zu verdanken, dass es doch noch eine Gnadenfrist von drei Jahren gibt. Das bedeute: Wenn innerhalb der nächsten drei Jahre keine Prüfungen für den Kundenberater im Tischlerhandwerk durchgeführt werden, wird die Verordnung aufgehoben. Und auch die beiden anderen Aufstiegsfortbildungen stehen zur Disposition. (bs/Quelle: IG Metall)
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