Vor dem Hintergrund der ab 1. Juli 2013 umfassend verbindlichen EU-Bauproduktenverordnung trafen sich am 22. April Vertreter der Marktüberwachungsbehörden für Bauprodukte der Länder Thüringen und Bayern beim Fenster- und Türenhersteller TMP in Bad Langensalza (Thüringen) zu einem Informationsgespräch.
Dabei standen die sich ergebenden Neuerungen für Bauprodukte im Mittelpunkt, die europäischen Normen unterliegen.
So müssen zukünftig Hersteller dem Bauprodukt eine Leistungserklärung beifügen, in der die wesentlichen Produktmerkmale für den erklärten Verwendungszweck verbindlich festgeschrieben werden. Für die Händler bestehen zukünftig Mitwirkungspflichten hinsichtlich der Kontrolle der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung. Den Marktüberwachungsbehörden muss es auf der Grundlage der Unterlagen der Wirtschaftsakteure möglich sein, Bezug und Weiterverkauf von Bauprodukten zehn Jahre rückwärts zu verfolgen.
„Auf dieser Grundlage muss es möglich sein, dass Bauprodukte, welche nicht den europäischen Vorgaben entsprechen, gar nicht auf den Markt gelangen können“, betonte TMP-Geschäftsführer Bernhard Helbing. In seiner Funktion als Präsident des Verbandes Fenster und Fassade e.V. unterstrich er die Bedeutung der neuen Bauproduktenverordnung für einen fairen Wettbewerb.
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