Aufgrund des großen Interesses der Marktteilnehmer und weiterer offener Fragen auch nach dem Inkrafttreten der Verordnung findet das DIvB Praxisseminar zum Thema Bauproduktenverordnung am 15. Oktober 2013 erneut in Nürnberg statt.
Das Interesse von Herstellern, Planern und Errichtern an weiterführenden Informationen und Praxistipps ist groß. Das DIvB Praxisseminar zum Thema „Bauproduktenverordnung – Folgen für Hersteller, Planer und Errichter“, das am 18. Juni in Köln stattfand, war mit 130 Teilnehmern komplett ausgebucht. Vertreten war ein repräsentativer Querschnitt der Branche – vom Hersteller über Planer und Errichter bis hin zum Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz und Dienstleister, die von den hochkarätigen Vorträgen und den umfassenden Praxistipps der Referenten und dem gemeinsamen Austausch in den Diskussionsrunden profitierten.
Viele Fragen, die vor allem die Umsetzung des Verordnungstextes in die tägliche Praxis betreffen, sind noch nicht geklärt, Interpretationen und Kommentare zur BauPVO fehlen. Die Europäische Kommission hat einen Fragenkatalog zusammengestellt mit FAQs zur Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation (CPR)).
Es wird deutlich, dass die Auswirkungen der Verordnung die Marktteilnehmer auch nach dem 1. Juli 2013 noch länger beschäftigen werden. Die Verordnung sieht weitere delegierte Rechtsakte vor, beispielsweise zur Definition der Bedingungen für die elektronische Verarbeitung der Leistungserklärungen, welche die Art der Bereitstellung von Leistungserklärungen auf einer Website bestimmen. Der delegierte Rechtsakt der Kommission wird voraussichtlich im September erlassen und am Ende des Verfahrens dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Hersteller, die üblicherweise Informationen zur Leistung ihrer Produkte auf ihrer Website bereitstellen, sind momentan noch im Unklaren, welche Folgen dies dann für die Umstellung ihrer Arbeitsabläufe hat.
Hersteller von Feuerschutzabschlüssen sind von der Umstellung ab 1. Juli 2013 momentan noch nicht betroffen. Bisher wurde der Abschluss der entsprechenden Norm erst in drei Jahren erwartet, die Norm wird nun jedoch voraussichtlich schon spätestens zum 1. Januar 2014 existent sein. Voraussichtlich wird es eine zweijährige Koexistenzphase geben, in welcher nach beiden Normen geprüft werden kann, doch auch die Hersteller von Feuerschutzabschlüssen werden sich jetzt schon mit den Auswirkungen und Konsequenzen der Umstellung beschäftigen.
Teilnehmer, können sich die Vorträge nach dem Seminar nochmal ansehen und downloaden auf:
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