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Mietwohnungen sind schlecht geschützt

Hohe Zahl an Wohnungseinbrüchen
Mietwohnungen sind schlecht geschützt

Mietwohnungen sind schlecht geschützt
Viele Mietwohnungen sind gegen Einbrüche nicht richtig geschützt. Foto: Rike/pixelio.de

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland ist hoch. Im vergangenen Jahr wurden bundesweit 151.265 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert. Neben Einbrüchen in Einfamilienhäusern dringen die Täter in Mehrfamilienhäusern häufig über Balkon und Fenster in die unten gelegenen Wohnungen sowie in die oberen Etagen ein, da dort weniger Bewohner vorbeikommen. Das Problem: Ein Großteil der Mietwohnungen ist schlecht gegen Einbrüche geschützt und die Mieter kennen die eigenen Rechte und Pflichten in Bezug auf den Einbruchsschutz kaum.

Vermieter tun zu wenig

Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete und schützt sich kaum gegen Einbrüche. „Rechtlich gehen die Pflichten des Vermieters eines Mehrfamilienhauses in der Regel über verschließbare Eingangstüren und Wohnungstüren nicht hinaus“, erklärt Dr. Helmut Rieche, Vorsitzender der Initiative für aktiven Einbruchschutz. „Zwar sollen Gesundheit und Eigentum des Mieters möglichst geschützt werden, es gilt jedoch der sicherungstechnische Zustand, der bei Besichtigung und Vertragsschluss vorhanden war. Eine Nachbesserung kann nur verlangt werden, wenn sich vorhandene Einrichtungen nach dem Einzug als mangelhaft erweisen.

Einwilligung für mehr Sicherheit einholen

Weitergehende Einbruchsicherungen sind Sache des Mieters. Wenn dabei die Gebäudesubstanz berührt wird, muss der Vermieter einwilligen. Der Eigentümer kann dem Mieter den Einbau von Sicherheitstechnik nicht generell verwehren, doch der Mieter ist rechtlich verpflichtet, bei Mietvertragsende den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Deshalb sollten alle Maßnahmen mit dem Vermieter im Voraus abgeklärt und schriftlich festgehalten werden. Ist es jedoch bereits mehrfach zu Einbruchsversuchen in eine Wohnung gekommen, kann der Mieter auf Kosten des Vermieters besondere Sicherungsmaßnahmen verlangen. Derartige bauliche Änderungen berechtigen den Vermieter dann aber zu einer Erhöhung der Miete.

Empfehlung für den Fachmann

In der Regel haben sowohl Vermieter als auch Mieter ein Interesse an einer besseren Sicherheitsausstattung und profitieren davon. Denn Sicherheitstechnik wirkt: Mehr als 44 Prozent aller Einbruchsversuche scheitern bereits an vorhandener Sicherungstechnik. Die Initiative empfiehlt, sich für eine bessere Einbruchsicherung vom Fachmann beraten zu lasse. Auch der Einbau von geprüfter Sicherheitstechnik sollte immer durch den Fachmann erfolgen, denn eine fehlerhafte Installation macht die hochwertigsten Vorrichtungen wirkungslos. (bs)

Auf www.nicht-bei-mir.de berät die Initiative herstellerneutral über Gefahren und sinnvolle Lösungen.

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