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Nur wer transparent dokumentiert, hat im Streitfall eine Chance

Aufgepasst bei Stundenlohnabrechnungen
Nur wer transparent dokumentiert, hat im Streitfall eine Chance

Nur wer transparent dokumentiert, hat im Streitfall eine Chance
Nur wenn man als Unternehmer im Streitfall alle Abrechnungen transparent darlegen kann, hat man eine Chance gegen eine pauschale Behauptungen des Bauherrn unwirtschaftlich gearbeitet zu haben. (Foto: Gabi Eder / Pixelio)
Kommt es zwischen Handwerker und Bauherrn zum Streit über unverständliche Rechnungen und bezweifelt dieser die Anzahl der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden kann es für den Unternehmer böse ausgehen – auch wenn er eigentlich im Recht ist. Denn eskaliert der Streit und kommt er zur Entscheidung vor ein Gericht, hat der Bauunternehmer unter Umständen ein ernsthaftes Problem: Er muss nämlich eventuell seine Abrechnung bei Gericht plausibel belegen können.

Das kann er aber nur, wenn er und seine Mitarbeiter bereits während der Ausführung der Arbeiten sorgfältig dokumentiert haben, wann wer was gemacht hat. Im Nachhinein ist dies kaum noch möglich, konstatiert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Jeder, der schon einmal ein Gerichtsverfahren geführt hat, weiß, dass es vor Gericht darauf ankommt, Behauptungen zu bestreiten beziehungsweise zu belegen.
Im konkreten Beispiel kann der Bauherr, der die Rechnung nicht bezahlt, zunächst pauschal behaupten, der Unternehmer habe unwirtschaftlich gearbeitet oder seine Leistung unwirtschaftlich organisiert. Deshalb seien zu viele Stunden abgerechnet worden.
Problem: Er kann das behaupten, unabhängig davon, ob die abgerechneten Stunden tatsächlich angefallen sind oder nicht. Gelingt es dem Unternehmer daraufhin nicht, eine nachvollziehbare Aufstellung der Arbeiten vorzulegen, so kann sich der Auftraggeber allein aus diesen Gründen mit seiner pauschalen Behauptung der Unwirtschaftlichkeit durchsetzen.
Lösung: Kann der Unternehmer dagegen alle Arbeiten detailliert belegen, muss wiederum der Bauherr erläutern, warum diese seiner Meinung nach unwirtschaftlich oder überhöht abgerechnet sind. Der Richter entscheidet dann je nach Argumentation und Beweislage.
Fazit: Das Verfahren macht deutlich, wie wichtig es für den Bauunternehmer ist, bei jedem Vertrag zu prüfen, ob er im Bewusstsein dieses Risikos eine Abrechnung auf Stundenbasis vereinbaren will und falls ja, wie er sicherstellt, dass seine Mitarbeiter alle ihre Tätigkeiten auch detailliert genug dokumentieren, um notfalls vor Gericht bestehen zu können.
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