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Praktische Tipps für die Nachfolgeregelung

Lebenswerk zu verkaufen
Praktische Tipps für die Nachfolgeregelung

In Deutschland gibt es jährlich in rund 70.000 Familienunternehmen einen Eigentümerwechsel. Die meisten Mittelständler wünschen sich, den eigenen Betrieb an ein Familienmitglied weiterzugeben, am besten an eines der Kinder. Doch in fast 50 % der Fälle bleibt die Firma nicht in Familienbesitz.

Damit die Unternehmensübergabe für Inhaber und Angestellte ohne böse Überraschungen abläuft, raten Experten, für den gesamten Prozess fünf bis zehn Jahre einzuplanen. Professionelle Beratung bieten Kammern und Fachverbände.
Genaue Bestandsanalyse
Je klarer ein Betrieb strukturiert ist, umso besser lässt er sich verkaufen. Deshalb wird zunächst die aktuelle Situation analysiert: Organisationsstruktur, Finanzen, Marktchancen und -risiken sowie Unternehmensziele und -strategie. Potenzielle Käufer achten insbesondere auf Wachstumschancen und Wettbewerbsvorteile. Unter Umständen muss das Unternehmen nach dieser Analyse erst einmal in einen verkaufsfähigen Zustand gebracht werden, z. B. durch Reparaturen, einen organisatorischen Umbau oder personelle Maßnahmen.
Keine Illusionen beim Verkaufspreis
Bei der Ermittlung des Preises für einen Betrieb sind die Sichtweisen sehr unterschiedlich: Während viele Mittelständler den Wert ihres Unternehmens überschätzen, beurteilen Käufer die Zukunftsaussichten nüchtern. Grundsätzlich gilt: Es gibt keinen objektiv richtigen Preis. Sinnvoll ist es daher, sich über mögliche Bewertungsmethoden zu informieren. Zunächst sollte der reine Sachwert ermittelt werden, einschließlich Inventar, Maschinen, Fuhrpark und Immobilien. Da für den Käufer aber im Vordergrund steht, was die Investition abwerfen wird, berücksichtigen viele Methoden die Umsätze der letzten Jahre. Auch das Einzugsgebiet und die Konkurrenz-Situation sind von Bedeutung. Altlasten, Schulden, Steuern und Garantien mindern den Wert des Betriebes.
Was gehört in den Kaufvertrag?
Ungenaue Angaben und fehlerhafte Vertragsformulierungen können noch Jahre später zu Forderungen an den ursprünglichen Inhaber führen. Zu den Inhalten eines Kaufvertrags gehört die vollständige Aufzählung dessen, was verkauft wird sowie sämtliche Verbindlichkeiten und offene Forderungen. Dazu kommen Patente, Warenzeichen und gewerbliche Schutzrechte sowie eine Übersicht bestehender Versicherungen, Miet- und Arbeitsverträge. Alle Arbeitsverhältnisse eines Betriebes gehen beim Verkauf auf den neuen Inhaber über. Dazu kommen individuelle und firmenspezifische Vereinbarungen. (mh/Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung)
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