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Prüfung von Corona-Atemschutzmasken

ift Rosenheim hilft bei Zulassungen
Prüfung von Corona-Atemschutzmasken

Prüfung von Corona-Atemschutzmasken
ift-Prüfingenieur beim Anlegen einer Corona-Pandemie-Atemschutzmaske (CPA) am Prüfkopf. Das ift-Piktogramm (unten rechts) zur Prüfung von Atemschutzmasken erscheint auf der Titelseite des Prüfberichts nach positiv abgeschlossenem Test. Foto: ift Rosenheim

Das ift Rosenheim kann seit kurzem die Eignung von Atemschutzmasken zum Schutz vor Sars-CoV-2, sogenannte CPA, in einem Schnelltest überprüfen. Damit soll der akute Engpass bei der Prüfung und Zulassung von Produkten mit Pandemieatemschutz überbrückt werden. So können Hersteller schneller geprüfte Atemschutzmasken anbieten, um insbesondere für medizinische und pflegerische Fachkräfte die Ansteckungsgefahr zu verringern. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die DEKRA Testing and Certification GmbH haben den Schnelltest für Atemschutzmasken aufgrund einer Empfehlung der Europäischen Kommission Mitte März 2020 entwickelt. Das ift Rosenheim ist ebenfalls seit dem 11. Mai 2020 bei der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) als geeignete Prüfstelle gelistet. „Auch wir wollen unseren Teil dazu beitragen, dass die dringend benötigten Atemschutzmasken schneller auf den Markt kommen. Es ist Ehrensache, sich hier engagiert einzubringen.“, so ift-Geschäftsführer Dr. Jochen Peichl.

Der Schnelltest definiert die Mindestanforderungen an Corona SARS-Cov-2-Virus Pandemie Atemschutzmasken (CPA). Die Prüfung, für die mindestens 21 Atemschutzmasken benötigt werden, umfasst

  • Temperaturkonditionierung,
  • Gebrauchssimulation,
  • Sicht- und Anlegeprüfung,
  • Atemwiderstand,
  • Durchlass des Filtermediums.

Nach IFA und DEKRA hat auch das ift Rosenheim seine ersten Tests durchgeführt. Die Prüfungen werden bereits intensiv von Herstellern und Importeuren nachgefragt. Als besonderen Service bietet das ift Rosenheim auch eine unabhängige Probennahme an.

Die CPA werden im Rahmen des Prüfverfahrens nicht zertifiziert. Bei positiver Prüfung erstellt das ift Rosenheim einen Prüfbericht und leitet ein Bewertungsschreiben mit dem Gesamtergebnis an die ZLS weiter. Das Bewertungsschreiben dient zur Vorlage bei den zuständigen Marktaufsichtsbehörden, welche über die Verkehrsfähigkeit der geprüften Atemschutzmasken entscheiden, und ist gültig für die Dauer der Pandemie.

Weitere Details zur Prüfung finden sich auf der ift-Website www.ift-rosenheim.de/atemschutzmasken. (sk)

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