Im Zusammenhang mit der Reisekostenabrechnung treten auch bei Handwerksbetrieben immer wieder Fragen auf, obwohl seit gut zwei Jahren ein neues Reisekostenrecht gilt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat daher einen Informationsflyer zum Thema „Das neue Reisekostenrecht 2016“ veröffentlicht, der Antworten zu den Fragen „Liegt eine Auswärtstätigkeit vor?“ und „Welche Reisekosten werden erstattet?“ gibt. Mitgliedsbetrieben des Fachverbands Tischler NRW steht der Flyer kostenlos zum Download zur Verfügung.
Gestaltungsspielraum nutzen
Das neue Gesetz gibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Gestaltungsspielraum bei der Frage, ob und an welchem Ort ein Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte oder eben keine hat. Ohne erste Tätigkeitsstätte befindet sich der Arbeitnehmer dauerhaft auf einer beruflichen Auswärtstätigkeit, was zu einem deutlich höheren Werbungskostenabzug führen kann. (bs/Quelle: Deutsche Handwerkszeitung)
Ab 100 Exemplaren können Sie den Flyer hier bestellen: http://www.marketinghandwerk.de/neuerscheinungen/ratgebersteuer.html
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