Schadstoffplaketten werden zur Pflicht für alle Fahrzeuge in Städten mit ausgewiesenen Umweltzonen. Berlin, Hannover und Köln haben zu Jahresbeginn den Anfang gemacht. Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Tübingen starteten zum 1. März. Etwa zehn weitere Städte werden noch im Laufe dieses Jahres folgen.
Wer sein Neufahrzeug nicht durch eine Plakette gekennzeichnet hat bzw. ein Altfahrzeug ohne Katalysator oder Partikelfilter bewegt, wird diese Tabu-Zonen zu meiden haben. Handwerker müssen sich zumindest um eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung bemühen, wenn sie dort noch mit einem „Schadstoffmobil“ ihren Job machen wollen. Das Fahrverbot für betagte Autos lässt sich nur mit einer Nachrüstung umgehen, wobei der für freie Fahrt in die Umweltzonen erforderliche technische Eingriff mit einem einmaligen Steuernachlass bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt wird. Für nachgerüstete Diesel-Fahrzeuge, die wenigstens so den Euro1-Standard erreichen, ist eine rote Schadstoffplakette vorgesehen, mit der noch eine begrenzte Zeit in den Umweltzonen gefahren werden darf. Grün erhalten alle fremdgezündeten Motoren mit Katalysator, also Benzin-, Erdgas- oder Flüssiggas-Modelle. Unter http://feinstaub.gtue.de finden sich beispielsweise zahlreiche Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhält, ob eine Nachrüstmöglichkeit besteht und was eine Umrüstung kostet. Die Mitte November 2007 vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in Sachen Feinstaub beinhalten auch neue Bestimmungen für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern. Damit ist der Weg frei für die Kennzeichnung aller emissionsarmen Fahrzeuge mit roten, gelben oder grünen Plaketten.
Die Schadstoffplaketten sind bei den Zulassungsstellen, Prüforganisationen (z.B. TÜV, GTÜ) sowie bei Kfz-Fachbetrieben für etwa 5,50 Euro erhältlich und können darüber hinaus bei einigen Stadtverwaltungen auch online beantragt werden.
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