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„Ungleiche Belastung“

Kritik an Mindestvergütung in der Ausbildung
„Ungleiche Belastung“

„Ungleiche Belastung“
Verbände kritisieren die geplante Mindestausbildungsvergütung. Foto: Tischler Hessen/Rheinland-Pfalz

Das hessische und rheinland-pfälzische Tischlerhandwerk kritisiert den Vorschlag von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), eine Mindest-Ausbildungsvergütung einzuführen. Dies sei ein falscher Ansatz und nicht zielführend, um die Ausbildungssituation in Deutschland zu verbessern. Die Landesinnungsverbände rechnen sogar damit, dass eine solche Änderung im Berufsbildungsgesetz negative Effekte hätte.

Starke regionale Unterschiede

„Der Plan, eine bundesweit einheitliche Vergütung für Auszubildende zu schaffen, wird der Vielfältigkeit der Ausbildungen und der starken Unterschiede in den Anforderungen in den Branchen nicht gerecht. Im Handwerk gibt es zusätzlich noch starke regionale und sektorale Unterschiede in der wirtschaftlichen Situation der Betriebe, sodass es eine ungleiche Belastung für die Firmen bedeuten würde, eine einheitliche Mindestausbildungsvergütung zu zahlen“, sagt Hermann Hubing, Geschäftsführer der Landesinnungsverbände.

Durch die branchenspezifischen und regionalen Differenzen sei es schlicht der falsche Weg, dass die Bundesbildungsministerin die Mindestausbildungsvergütung am Bafög orientieren will. Eine Ausbildungsvergütung sei nämlich nicht nur eine Förderung, sondern auch ein Arbeitsentgelt, und dieses werde immer noch zwischen den Tarifvertragspartnern ausgehandelt. Das müsse auch in Zukunft so bleiben, denn schließlich könne nur so den Anforderungen innerhalb der Branchen Rechnung getragen werden.

Höhere Kosten

Durch die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung käme besonders auf Handwerksbetriebe und kleinere Firmen insgesamt höhere Kosten zu. Das habe schon im Sommer das Bundesinstitut für Berufsbildung (Bibb) vorgerechnet. Das Institut kam zu dem Schluss, dass das Angebot an Ausbildungsplätzen in der Folge sinken würde. Davon sei auch auszugehen, da die Mehrkosten es den Betrieben unmöglich machen würden, die bisherigen Ausbildungszahlen aufrecht zu erhalten. Angesichts des Fachkräftemangels würde die Gesetzesänderung die derzeitige Situation also noch verschärfen. (bs/Quelle: Tischler Hessen/Rheinland-Pfalz)

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