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Sanierung VFF

Erst nach Vertragsabschluss zum Amt
VFF begrüßt neue Förderregel

VFF begrüßt neue Förderregel
Bei der Sanierung gilt eine neue Förderrichtlinie. Foto: VFF

Seit Jahresbeginn greifen wichtige Änderungen bei der staatlichen Förderung von Fenster- und Fassaden-Sanierung. Wer auf die Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude zugreifen will, muss künftig schon mit einem ausführenden Unternehmen, etwa einem Fensterbauer, ins Geschäft gekommen sein. Erst danach kann die Förderung beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden, wie der Verband Fenster + Fassade (VFF) erläutert.

VFF-Förderservice nutzen

„Bislang bemühten sich Bauherren zunächst um den Förderbescheid, dann wurde es konkret. Jetzt ist es umgekehrt. Vor Antragstellung muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag geschlossen sein”, erläutert VFF-Geschäftsführer Frank Lange und betont: „Bauherren müssen sich also vorab konkret für ein Sanierungsangebot verbindlich entschieden haben, und zwar im Umfang und mit Blick auf den Termin. Erst dann kann die Förderung beantragt werden. Der Vertrag muss zudem eine Vereinbarung zu einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung in Bezug auf die Förderzusage haben.” Wer mit den neuen Spielregeln die Abläufe für eine gelingende Sanierung der eigenen vier Wände optimieren möchte, könne auf Betriebe, die den VFF-Förderservice nutzen, zurückgreifen.

Essenziell für Klimaschutz und Komfort

Der VFF begrüßt die neue Richtlinie zum BEG EM. „Gerade nachdem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt mit der einhergehenden Haushaltssperre für viel Verunsicherung und für einen Förderstopp in manchen Bereichen gesorgt hatte, ist es extrem wichtig, dass Programme wie das BEG EM von Immobilienbesitzern nun gut in Anspruch genommen werden können. Denn das umweltfreundliche Sanieren ist für effizienten Klimaschutz essentiell, vom Komfortgewinn und den Einsparungen bei den Betriebskosten ganz abgesehen“, betont Lange. (bs)

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